Die Kirchensteuer in Österreich ist keine Steuer im eigentlichen Sinn (welche der Staat kassiert) - vielmehr ein Beitrag. Dieser Kirchenbeitrag wird von der katholischen wie auch von der evangelischen Kirche eingehoben - natürlich nur, wenn man Mitglied der jeweiligen Glaubensgemeinschaft ist.
Gab es vor 1939 noch "Religionsfonds" (welche das Nazi-Regime dann beschlagnahmte und welche nie restituiert wurden), so wurde dann das Kirchenbeitragsgesetzt geschaffen, welches den Kirchen weiterhin das Überleben sichern sollte. Dieses wurde auch in der folgenden Demokratie übernommen.
Kirchenbeiträge zu in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften konnte man in den Jahren 2009 bis 2012 bis zur jährlichen Höhe von 200 Euro (vorher waren es 100 Euro) von der Steuer absetzen (im Rahmen von Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung).
Ab dem Veranlagungsjahr 2012 (also ab der Vorjahresveranlagung im Jahre 2013) betrug aktuelle Steuerfreibetrag 400 Euro. Seit dem Jahr 2024 (also der Veranlagung 2025) sind es 600 Euro.
Seit dem Jahr 2017 bezahlte Kirchenbeiträge müssen von den jeweiligen Kirchen übrigens automatisch der Steuer gemeldet werden - so man als steuerlichen Absetzposten nur den Kirchenbeitrag hat, ist daher zumeist kein Jahresausgleich mehr notwendig.
1,1% von der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) abzüglich eines Absetzbetrages von derzeit 59 Euro. Mindestens jedoch 120 Euro für Einkommensteuerpflichtige (Selbständige) bzw. 33 Euro für Personen, welche ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Pensionisten) erzielen. Stand: 2025
Es gibt jedoch auch Ausnahmen (finanzielle Engpässe, Alleinverdiener, Alleinerzieher, Mindestrentner, Pensionisten, Arbeitslose) etc. Mehr dazu beim Link unten.
Tarife für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können von Diözese zu Diözese unterschiedlich sein, selbiges gilt auch für die Mindestbeiträge.
1% des Jahreseinkommens ("Beitragsgrundlage") des vorangegangenen Jahres abzüglich Absetzbetrag von derzeit (Stand 2025) 44 Euro.
Auch kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt werden - näheres dazu lassen Sie sich bitte von der Evangelischen Kirche in Österreich erklären (siehe Link unten). Der Absetzbetrag für Alleinverdiener beträgt jedenfalls 15 Euro, der Kinderabsetzbetrag pro Kind 22 Euro (bzw. 44 Euro für Kinder mit besonderen Bedürfnissen).
Es kann auch noch eine sogenannte "Gemeindeumlage" von Null bis zu 25 Prozent von diesem Beitrag eingehoben werden, welche direkt an die Pfarrgemeinde gehen.
Auch in der evangelischen Kirche gibt es individuelle Fälle, wo man auf die Einhebung teilweise verzichtet oder die Beträge deutlich reduziert.
Häufig möchten (vor allem junge) Menschen aus ihrer Glaubensgemeinschaft austreten, da kein Bezug zu dieser vorhanden ist. Da diese aber durch die Eltern quasi zu Mitgliedern dieser Gemeinschaft gemacht wurden, wird der Austritt spätestens dann interessant, wenn der erste Zahlschein eintrifft (was zumeist kurz nach dem ersten Gehalt der Fall ist).
Ein Kirchenaustritt ist heute nicht mehr so schwer (weil auch nicht selten) wie vor vielen Jahren, so traten 2023 85.163 Menschen (Tendenz zu 2022 leicht sinkend) aus der katholischen Kirche aus, die Anzahl der Katholiken lag zum Jahreswechsel 2023/2024 bei 4,64 Mio. (deutlich sinkend) - bei einem Bevölkerungsstand zum Jahresbeginn 2024 von rund 9,16 Mio. Einwohnern entspricht das noch 50,65% der Gesamtbevölkerung.
Aus dem Kirchenbeitrag lukriert die römisch katholische Kirche 2023 511 Mio. Euro.
Weiter unten finden Sie Sie einen entsprechenden Link, der Ihnen die (wenigen) Schritte aus der Kirche genauer erklärt.
Geldmarie-Linktipps: