Selbständige kennen das Spiel mit den Zahlen vielleicht schon: Zahlt man in einem guten Jahr (oder im Gründungsjahr und kurz danach) noch verhältnismäßig wenig Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, so explodieren dann in den Folgejahren die Zahlungen. Nachzahlungen (für die guten Jahre) bzw. höhere Vorauszahlungen können so manches Kleinunternehmen ins Wanken bringen.
Ein guter Steuerberater wird Sie hier ideal beraten und die Beiträge bei der SVA oder dem Finanzamt entsprechend anpassen ("glätten"). Mit ein wenig Übersicht über die Steuer- und Beitragslast kann man sich diese Nachforderungen und Vorauszahlungen sogar selbst ausrechnen.
Heuer (für das Jahr 2010) gibt es auch für Unternehmer erstmals so etwas wie ein "13. und 14. Gehalt" (wie bei den Arbeitnehmern): Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für 2010 (welche man aber erst 2011 durchführt), kann ein Grundfreibetrag (ohne Kauf von Wertpapieren etc.) in der Höhe von 13% bis zu einem betrieblichen Gewinn von 30.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Freibetrag beträgt somit maximal 3.900 Euro.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden sich (gleichbleibenden Gewinn vorausgesetzt) dadurch etwas reduzieren.
Gut und schön werden Sie (als Betroffener) jetzt denken - aber das ist ja erst 2011 interessant?
Mitnichten! Auch eine sofortige Herabsetzung der Steuer- und Beitragsvorauszahlungen ist jetzt schon möglich!
Der Wirtschaftsbund (ja, vom 27.02 bis 2.3 ist die WK-Wahl) hat dieser Tage an UnternehmerInnen in Österreich eine sehr praktische und intelligente Information mit Formularen in der Anlage ausgesandt, welche Sie als Selbständige(r) wohl auch erhalten haben.
Auf Basis der zu erwartenden niedrigeren Einkünfte (aufgrund der zu erwartenden Reduktion der Bemessungsgrundlage von Gewinnen) von vielen Unternehmen kann man jetzt schon einen Antrag auf "Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage wegen Verringerung der Einkünfte" (an die zuständige SVA) oder einen "Antrag auf Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlung" (an das zuständige Finanzamt) stellen.
So Sie für das laufenden Geschäftsjahr gleichbleibende Gewinne erwarten (welche dann durch den neuen Grundfreibetrag reduziert werden) oder aufgrund der Wirtschaftslage oder sonstiger Einflüsse fallende Gewinne befürchten, wäre es äußerst sinnvoll, diese Formulare einzusenden. Es sei denn, Sie zahlen gerne etwas voraus und haben dann später einmal ein Guthaben...
Lassen Sie diese Möglichkeiten jedenfalls vom Steuerberater prüfen bzw. besuchen Sie (falls Sie diese Information nicht erhalten haben) die Webseite des Wirtschaftsbunds (Link unten).
Wenn die Reduktion der Vorauszahlungen (EST) bzw. Zahlungen (Sozialversicherung) schon bei der nächsten Vorschreibung berücksichtigt werden soll, müssen Sie sich aber beeilen: Ein entsprechender Antrag sollte bis 15.01 bei der SVA einlangen bzw. noch vor dem 15.02 beim Finanzamt einlangen.
Auch wenn die Geldmarie absolut kein Freund der Wirtschaftskammer ist (zumindest was die Zwangsmitgliedschaft betrifft): Diese Mitteilung des Wirtschaftsbunds ("schwarze" Fraktion der WK) macht absolut Sinn und ist ein toller Service. Nebenbei sei erwähnt, dass die Geldmarie das Wirken der "Grinsekatze" Christoph Leitl (Präsident Wirtschaftsbund) zumeist sehr schätzt. Das ist zwar keine Wahlempfehlung - aber Leute wie Leitl bräuchte es auch vermehrt in wesentlichen Funktionen der Bundespolitik.
Geldmarie-Linktipp:
Ad hoc-Meldung - Jänner 2010