Schon vor einigen Jahren probierte es der VKI (Verein für Konsumentenschutz) mit einer "Testklage" in Sachen Zahlscheingebühr. Damals wurde die Klage gegen die TKA-Tochter Mobilkom jedoch vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.
Ermuntert durch dieses Urteil führten auch einige andere Unternehmen Zahlscheingebühren für ihre Kunden ein: Energieversorger, Versicherungen, Internetbetreiber etc. - wer viele Rechnungen (mit Zahlscheinen) aussenden muss, hat nämlich auch hohe Portokosten, Druckkosten sowie einen erhöhten Verwaltungsaufwand (Buchhaltung).
Schritt für Schritt wurden diese Unternehmen auch frecher und erhöhten laufend die Höhe der Zahlscheingebühr. Von 1 bis 5 Euro pro Zahlschein gibt es da einiges zu sehen. Tendenz steigend.
Seit 1.11.2009 gilt jedoch das neue Zahlungsdienstegesetz (seitens EU verordnet) - und neben einigen Verbesserungen in Sachen Wertstellung (Valuta) beim Bankkonto gibt es auch einen Passus, der lt. VKI die Zahlscheingebühren infrage stellt.
Schon Ende 2009 erging ein diesbezügliches Schreiben an die 4 größten Mobilfunkanbieter - man darf gespannt sein, wie diese reagieren bzw. ob es schon in Bälde zu einer neuen Klage gegen die Zahlscheingebühren kommt. Die Aussicht auf Erfolg scheint diesmal jedoch größer als noch vor ein paar Jahren - denn der Passus "Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle einer Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig" scheint ziemlich eindeutig zu sein. Aber man wird wohl bald sehen, was die Juristen da so darüber denken...
Viele Unternehmen haben jahrelang und in mühsamer Kleinarbeit den Zahlungsverkehr auf automatisierten Einzug (Einziehungsaufträge) umgestellt. Oft mit teuren "Zuckerln" wie Bonusprämien und Nachlässen. Denn wie schon erwähnt: Die Ausstellung eines Zahlscheines (Erlagscheines) kostet Geld (Druck, Papier, Porto, Belege müssen in der Buchhaltung händisch verarbeitet werden). Und dieses Geld wollen sich die Unternehmen zumindest teilweise zurückholen.
Denn es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass ein Zahlschein den betreffenden Firmen teurer kommt, als die derzeit verrechnete Gebühr (welche ja primär die Kunden zu den Einziehungsaufträgen bringen sollte).
Doch man kann die Sache auch anders sehen: Mit Zahlscheinen gibt es den einen oder anderen zusätzlichen Beschäftigten in der Buchhaltung. Darüber hinaus gibt es noch immer sehr viele (zumeist ältere) Menschen, die sich das Geld einfach am 1. des Monats von der Bank holen und dann die Zahlungen damit durchführen - man will ja nichts übersehen und vielleicht sogar unabsichtlich in Minus kommen.
Auch gibt es (zunehmend) Menschen, die gar kein Konto mehr haben bzw. deren Konto keine Deckung aufweist - auch hier ist ein Zahlschein sinnvoll. Darüber hinaus gibt es noch einige (oft grundlos misstraurische) Menschen, die befürchten, dass sich Versicherung, Telekomunternehmen etc. zuviel vom Konto abbuchen.
Die Geldmarie meint: Natürlich sind Zahlscheingebühren ärgerlich. Die Konsumenten (und Konsumentenschützer) müssen aber auch verstehen, dass bei der Zahlung mit Zahlschein unnötige Kosten verursacht werden - jedenfalls, wenn man hier mit moderneren Zahlungsarten vergleicht. Die tatsächlichen Kosten sollten leicht errechnenbar sein - und für alle Unternehmen gleich hoch sein.
Wenn also die ermittelten Kosten z.B. bei 2 Euro pro Zahlschein liegen, sollten Unternehmen diese Kosten auch einfordern dürfen. Und zwar einheitlich. Gesetz. Basta.
Die einfachste Variante ist die Erteilung eines sogenannten Abbuchungsauftrags. Man vermeidet damit vielleicht auch gleich zusätzliche Kosten: Zahlt man den Zahlschein nämlich bar bei einer Bank ein, werden zumeist (außer bei Spenden) zusätzliche Bareinzahlungsgebühren verrechnet - die liegen auch schon einmal gerne und leicht zwischen 2 und 5 Euro!
Somit spart man mit einer automatisierten Abbuchnung teilweise bis zu 10 Euro pro Zahlschein (im Extremfall)! Wenn schon Zahlschein, dann lassen Sie diesen unbedingt über Ihr Girokonto abbuchen! Zuerst den entsprechenden Betrag auf das Konto erlegen (wenn dieses nicht dotiert ist) und dann abbuchen lassen - das kostet Sie schlimmstenfalls (wenn kein Pauschal-Paket bei der Bank gewählt ist) die Buchungskosten. Diese liegen aber im Normalfall deutlich unter den Kosten für die Bareinzahlung. Kontoüberziehungen durch die Valutierung (früher wurde der Eingang erst später gutgeschrieben - der Ausgang aber gleich abgebucht) sollten seit dem neuen Zahlungsdienstegesetz auch der Vergangenheit angehören.
Wer aber keinesfalls auf Einzug umstellen will, könnte (z.B. bei Versicherungen) auf jährliche Zahlung umstellen. Bei vielen Versicherungen wird dadurch sogar die Prämie geringer (z.B. erspart man sich bei der KFZ-Haftpflicht einiges an motorbezogener Versicherungssteuer) bzw. die Ablaufleistung von Kapitalversicherungen erhöht sich beträchtlich (die Versicherung kann ja früher das Geld veranlagen). Oft kann man kleinere Beträge bei Versicherungen gar nicht monatlich mit Erlagschein bezahlen - bei Einzug geht das aber dann sehr wohl (und ohne Zuschläge).
Besonders selbstbewusste Kunden ziehen sich die Zahlscheingebühr einfach ab und bezahlen per Internet bzw. lassen sich den Zahlschein umschreiben. Diese Methode würde die Geldmarie nicht uneingeschränkt empfehlen: Irgendwann könnte es dann zu einer Mahnung oder einer gröberen Nachforderung kommen...
Aus der Praxis: Viele Kunden ziehen sich die Gebühr ab und bezahlen dann via Onlinebanking. Sie sehen dann jedoch nicht ein ("habe ja nicht mit Zahlschein bezahlt, sondern via Onlinebanking"), warum sie die Zahlscheingebühren trotzdem zahlen müssen. Das ist relativ leicht erklärt (wenn man es verstehen will): Der Zahlschein musste ja trotzdem ausgestellt werden - die Kosten und der Aufwand sind für das begünstigte Unternehmen absolut gleich wie bei einer Zahlscheinabbuchung oder Bareinzahlung bei der Bank...
Daueraufträge als Ersatz für Zahlscheine eignen sich übrigens nur bedingt: Denn die meisten Zahlungen sind nicht gleichbleibend (z.B. Telefon- und Internetgebühren).
Was auch immer aus den Zahlscheingebühren wird: Stellen Sie (zumindest kleinere und monatliche) Zahlungen auf Kontoeinzug um. Das spart jedenfalls Geld.
Ad hoc-Meldung - Jänner 2010