Auch so kann man das Budgetloch etwas (halbwegs sinnvoll) schließen: Starke Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer wird in Österreich ab Sommer oder Herbst (so genau wissen das die Koalitionspartner noch nicht) etwas teurer.
Bisweilen zahlte man bei einem gemessenen Alkoholgehalt (Atemluft) von 0,5 bis 0,79 Promille mindestens 220 Euro - nunmehr sind zumindest 300 Euro (bis 3.700 Euro) zu löhnen. Bei Erstvergehen kommen zumeist die Mindestsätze zur Anwendung.
Von 0,80 Promille bis 1,19 Promille sind dann zumindest 800 Euro (bis 3.700 Euro) zu berappen - bisweilen lag hier die Mindeststrafe bei 581 Euro. Der Führerschein ist dann (wie bisher) 1 Monat lang weg.
Ab 0,80 Promille ist nun auch ein kostenpflichtiges Verkehrscoaching (ca. 100 Euro) zu absolvieren - oft kommt dann auch noch ein Arztbesuch bzw. sonstige Atteste dazu.
Von 1,20 bis 1,59 Promille beträgt die Mindeststrafe dann 1.200 Euro und der Führerschein sagt für 4 Monate (vorher 3 Monate) ade.
Wer gar mit mehr als 1,60 Promille erwischt wird, zahlt dann zumindest 1.600 Euro und verabschiedet sich 6 Monate vom rosa Schein (bzw. von der Scheckkarte) - vorher waren dies 4 Monate.
Auch Schnellfahren bzw. Rasen wird teurer: Gab es bisweilen für Geschwindigkeitsübertretungen ab 30 km/h (im Ortsgebiet) keine bundesweite Mindeststrafe (da gab sich so manch kulanter Polizist schon mit 10 oder 20 Euro zufrieden), so liegt diese in Zukunft bei zumindest 70 Euro (bis 726 Euro).
Bei einer Überschreitung des Tempolimits um 40 km/h im Ortgebiet bzw. von 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes zahlt man zumindest 150 Euro und trennt sich überdies 2 Wochen von seiner Fahrberechtigung.
Auch eine lange erhobene Forderung seitens Verkehrssicherheitsexperten: Wer keinen Führerschein für ein Moped bzw. ein Mopedauto besitzt, muss in Zukunft ein 6-stündiges Praktikum am Übungsplatz absolvieren. Hinzu kommt ein theoretischer Teil, eine Prüfung sowie eine Praxisübung. Die diesbezüglichen Details bzw. Übergangsregelungen für ältere Lenker sind noch in Ausarbeitung.
Prinzipiell alles sicher sinnvolle Erhöhungen - die der Geldmarie teilweise sogar zu gering sind. Wer angesoffen bzw. massiv zu schnell auf den heimischen Straßen unterwegs ist, sollte noch etwas kräftiger zur Kasse gebeten werden.
Auch wenn es sich hier nicht um eine Bundeszuständigkeit handelt: Auch in Sachen "Kurzparkzonen in Wien" könnte man die lächerlichen 21 Euro ruhig ein wenig anheben (z.B. 35 oder 40 Euro pro "Ticket"). Denn wer den ganzen Tag in Kurzparkzonen nachlegen geht (oder via Handy zahlt), kommt da mit der Strafe ja fast schon billiger!
Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch die Geldmarie ärgert sich ab und an über ein "Ticket" (weil der Termin eben 10 Minuten länger gedauert hat etc.) - aber die Strafen sind ja wirklich lächerlich und die "Parksheriffs" müssen ja schließlich auch erhalten werden;-) Mit 21 Euro kann man ja gerade einmal den aufgeblähten Verwaltungsapparat bezahlen;-)
Nach den Wahlen in Wien (voraussichtlich 2010) sieht das aber wahrscheinlich ohnehin anders aus...
Kleiner Nachtrag aus dem Jahr 2011: Telefonieren beim Autofahren kostet seit 1.1.2008 immerhin schon 50 Euro; wer ohne Gurt (nicht angegurtet) erwischt wird, darf 35 Euro löhnen.
Kleiner Praxistipp: Beenden Sie trotz dem Erwischtwerden das Telefonat zügig - ansonsten könnte der Beamte sich persönlich beleidigt fühlen (wie der Geldmarie passiert) und nach weiteren Delikten suchen (Pannendreieck, Verbandszeug und Warnweste sollten ohnehin dabei sein)...
Ad hoc-Meldung - April 2009