Am Mittwoch (21.04.2010) wurde im Nationalrat das neue Insolvenzrecht beschlossen - interessanterweise waren sich alle Parteien über die neuen Regelungen einig.
Wenn es nicht mangels Quote für die Gläubiger ohnehin "nur" ein Konkursverfahren wurden, gab es bisweilen in Österreich den Ausgleich. Dieser soll durch ein sogenanntes Sanierungsverfahren ersetzt werden, welches den betroffenen Unternehmen die Weiterführung des Unternehmens leichter machen soll.
Benötigte man für einen Ausgleich früher 40% an Mindestquote für die Gläubiger, so sind in Zukunft nur noch 30% Mindestquote erforderlich. Verzichtet der betroffene Unternehmer für die Dauer des Sanierungsverfahrens auf die Führung des Betriebes (ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt), fällt die Quote sogar auf 20%.
Natürlich muss das Sanierungskonzept weiterhin von den Gläubigern angenommen werden. Waren bisweilen 75% vonnöten - nunmehr reichen 75% des gesamten Gläubigerkapitals.
Ad hoc-Meldung - April 2010