Wer die Schweiz via Autobahn bereisen oder durchqueren will, wird auch hier zur Kassa gebeten. Auch die Eidgenossen verrechnen für die Benützung ihrer Autobahnen Geld in Form einer Autobahnvignette.
An dieser Stelle sei einmal Deutschland positiv hervorgehoben: Als einziges Nachbarland Österreichs (von Liechtenstein einmal abgesehen) wird hier (noch) keine Autobahnmaut für PKW verrechnet. Der gelernte Deutsche würde an dieser Stelle wohl (nicht zu Unrecht) sagen: "Aber klar doch - dafür sind unsere Spritpreise Europaspitze...". Umso böseres Unheil droht diesbezüglich aber schon seitens bayrischer CSU - eine Autobahnmaut (welche primär Ausländer treffen soll) ist in Planung, wird aber wohl in der geplanten Form am EU-Recht scheitern...
Zurück in die Schweiz: Für PKW, Kombi, Motorräder, Wohnwagen, Anhänger und LKW bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht benötigen Sie jeweils eine Jahresvignette (also PKW + Anhänger= 2 Vignetten).
Oben genannte Fahrzeuge werden mit (nochimmer ) günstigen 40 Schweizer Franken Vignettengeld bemessen - in Österreich kann man beim ÖAMTC um 38,50 Euro (Stand: Ende 2015) einkaufen.
Eine Erhöhung dieses Preises ist schon länger in Diskussion (100 Schweizer Franken) - im Herbst 2013 sprach sich das Schweizer Volk aber zuletzt gegen eine Preiserhöhung bei der Schweizer Vignette aus.
Erhältlich sind die Schweizer Vignetten in Zoll- und Postämtern, an Tankstellen, an Raststätten, in Werkstätten, in Schweizer Straßenverkehrsämtern sowie auch bei TCS Geschäftsstellen. In Österreich kann man Vignetten bei den Autofahrerklubs, in (grenznahen) Trafiken oder auch Raststätten erwerben.
Gültig sind diese Jahresvignetten vom 1.12. des Vorjahres bis zum 31.1. des Folgejahres - also 14 Monate (wie in Österreich).
So keine Vignette vorhanden ist, ist mit Strafen von mindestens 100 Schweizer Franken (plus Vignettenpreis) zu rechnen. Für falsch geklebte Vignetten bzw. für Schummler sind deutlich höhere Strafe vorgesehen.
Sehr schade, dass es hier keine unterjährigen Vignetten gibt (Monatsvignette, Wochenvignette etc.). Auch sehr negativ, dass man in der Schweiz (wie teilweise aber auch in Österreich) noch bei vielen Tunneln hohe Gebühren (Sondermaut) extra zu berappen hat.
Besonders hohe Verkehrsstrafen gibt es hier im Zusammenhang mit Alkoholisierung bzw. Tempoüberschreitung (auch schon bei geringen Überschreitungen). Das Alkohollimit liegt in der Schweiz bei 0,5 Promille, für Probeführerschein sind es 0,1 Promille.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied - daher benötigen Sie auch noch ein A-Pickerl am Fahrzeugheck - so Sie aber schon (wie die meisten Autos) ein EU-Kennzeichen haben, ist dieses Pickerl nicht mehr vonnöten. Die Grüne Karte sollte man dabeihaben, Licht am Tag ist nunmehr für alle KFZ Pflicht, auch das Warndreieck sollte rasch bei der Hand sein!
Gültig für Motorräder, PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.