Tausende Angestellte sind dieser Tage etwas verwirrt: Das klassische Formular für den Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) mit der Nummer "L1" lässt sich auf der Seite des Finanzministeriums nicht mehr ausdrucken.
Als Begründung steht zu lesen: "Ab dem Veranlagungsjahr 2010 werden die Formulare L 1, L 1i und L 1k maschinell gelesen. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich, diese Formulare als Downloadversion zur Verfügung zu stellen".
Offenbar möchte die Finanz den Angestellten damit indirekt den umstieg auf FinanzOnline näherbringen - der Onlineausgleich dürfte für das Finanzamt rascher und kostengünstiger abzuwickeln sein.
Wer aber nicht auf FinanzOnline umsteigen möchte, jedoch auf die finanziellen Vorteile der Arbeitnehmerveranlagung nicht verzichten möchte (oder eine solche machen muss), hat die Möglichkeit, die Papierformulare auf dem Postweg anzufordern.
Steuerpflichige, welche nicht auf FinanzOnline umsteigen wollen, werden dies auch tun - und somit dem Finanzministerium (und damit indirekt dem Steuerzahler) nette Portokosten bescheren. Ob das im Sinne des Erfinders ist, darf bezweifelt werden.
Die Anforderung der Formulare geht sehr einfach und klappt auch tadellos (selbst schon getestet) - binnen 2-3 Tagen sind die Formulare da.
Sie müssen nur wissen, welches Formular Sie benötigen: Das L1 für den klassischen Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) und vielleicht auch das Formular L1k (Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, außergewöhnliche Belastung für Kinder etc.) sind wohl die Klassiker des Jahresausgleiches.
Die Formulare für eine Einkommensteuererkärung für Einzelunternehmer (betriebliche Einkünfte) sind nach wie vor online zum Ausdruck vorhanden: Ein E1 (Einkommensteuererklärung), E1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung) sowie ein U1 (Umsatzsteuererklärung) werden hier wohl die meisten Selbständigen benötigen.
Zum Schluss noch ein Tipp eines aufmerksamen Geldmarie-Lesers: Gegenwärtig könnte man das Formular noch in der Form "barrierefrei" ausfüllen und dann ein Forumlar erstellen...
Ad hoc-Meldung - Februar 2011