Schon mit Jahresbeginn 2011 konnte man in Wertpapierdepots eine Markierung von nach 1.1.2011 gekauften Wertpapieren (Aktien, Fonds etc.) erkennen. Denn seit 1.1.2011 gilt für Neukäufe von Wertpapieren die 25-prozentige Steuer auf Wertpapierkursgewinne. Bis 1.10.2011 realisierte Kursgewinne müsste man wie gehabt mittels Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung versteuern, ab 1.10.2011 war dann ein direktes Abführen der Steuer via Bank geplant.
Jüngste Expertisen bezüglich der Vorlaufzeit für diese Wertpapier-KESt. dürften jedoch negativ ausgefallen sein (die diesbezügliche EDV-Umstellung ist kostenintensiv und schwierig) und eine Verlängerung der Vorbereitungszeit für Depotbanken auf 15 Monate erbringen. Das dürfte höchstwahrscheinlich bedeuten, dass die Wertpapier-KESt. erst per 1.4.2012 auch tatsächlich direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt wird.
Steuerfrei sind aber realisierte Spekulationsgewinne bis dahin nicht.
Gespannt kann man auch sein, wieweit sich die Finanzwirtschaft mit weiteren einschlägigen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof durchsetzt. So wird auch das nicht mögliche Gegenrechnen von erzielten Verlusten Thema sein.
Für 2011 waren aber durch die neue Steuer ohnehin nur ca. 30 Mio. Euro budgetiert - der Verlust im Budget hält sich demnach in Grenzen. Ob die bis 2014 geplanten 250 Mio. Euro auch tatsächlich erreicht werden, ist allerdings auch zu bezweifeln.
Ob man nun den Arbeitstitel "Spekulationssteuer", "Vermögenszuwachssteuer", "Aktiensteuer", "Wertpapiersteuer" oder "Wertpapier-KESt." verwendet - die Politik hat hier (trotz viel Vorlaufzeit für die Budgetkosolidierung) einen ziemlichen Pfusch hingelegt, dessen Reparatur wohl noch ein wenig dauern wird.
Ad hoc-Meldung - Mai 2011