Es ist keine große Überraschung mehr - die per 1.1.2011 in Österreich eingeführte Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne verzögert sich in der Abwicklung nach hinten.
Wollte man bisweilen schon ab 1.10.2011 direkt beim Wertpapierverkauf (beim Realisieren von Kursgewinnen) automatisch die 25-prozentige Kursgewinnsteuer abziehen lassen, so wird dies wohl erst ab 1.4.2012 klappen.
Das ist nur ein kleiner Sieg für die Banken, welche via Klage beim VfGH die Wertpapier-KESt. zum Fall bringen wollte - nun resultiert daraus nur eine Verzögerung.
Diese Verzögerung soll den Banken die notwendige Zeit geben, die EDV auf den Direktabzug der Wertpapiersteuer vorzubereiten - dass dies nicht bis 1.10.2011 möglich gewesen wäre, sorgt in der EDV-Branche für große Lacher.
Auch wenn man somit heuer noch keine Wertpapiersteuer direkt abliefern muss - steuerfrei wären vom 1.1.2011 bis zum 1.4.2012 gemachte Gewinne auch nicht. Diese wären nämlich nach wie vor via Einkommensteuererklärung (bis zu 50% Steuer - je nach Einkommen) abzuführen - was aber in der Vergangenheit wohl die wenigsten Spekulanten gemacht haben (auch galt hier bei einer Behaltefrist von mehr als 1 Jahr Steuerfreiheit).
Und genau diese Behaltefrist (Spekulationsfrist) wird nun anlässlich der nun geklärten Berechung der Wertpapiersteuer für den Zeitraum 1.1.11 bis 1.4.12 einfach ausgedehnt - das kleine Schlumpfloch wäre somit (bei Steuerehrlichkeit) wieder geschlossen. Es gilt also bis zum 31.03.2012 die alte Regelung.
Auch die Wiener Börse darf somit weiter über die neue Steuer (die eigentlich noch gar nicht "scharf" ist) raunzen - im Mai gab es ein Minus bei den Umsätzen von 48%. Man sollte allerdings daran denken, dass viele Anleger in Wien schon Ende 2010 kräftig eingekauft haben - und dass der Mai 2011 ohnehin kein besonders guter Börsenmonat war.
Ad hoc-Meldung - Juni 2011