In den letzten Jahren hat sich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für KFZ-Haftpflichtversicherungen in Österreich teils deutlich erhöht. Aktuell liegt diese Versicherungssumme bei 6 Mio. Euro (5 Mio. davon für Personenschäden, 1 Mio. für Sachschäden) - ab 1.1.2012 liegt diese dann voraussichtlich bei 7 Millionen Euro.
Schon vor einigen Tagen hat der Ministerrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen - die Anhebung auf die 7 Mio. Euro ist demnach wohl nur noch Formsache.
In den großen Medien konnte man dieser Tage über die Anhebung der Mindestversicherungssumme für KFZ eher weniger lesen (bestenfalls eine Randnotiz) - für die heimischen KFZ-Besitzer dürfte diese Anhebung aber finanzielle Folgen haben:
Die meisten Versicherungen in Österreich werden diese Anhebung der Haftungssumme nämlich auch gleich zur "Preisanpassung" nach oben nutzen. Österreichs großes Vergleichportal "Durchblicker.at" ortet da gar schon Preiserhöhungen von 2-3 Prozent bei der KFZ-Haftpflichtversicherung (eine etwaige Kaskoprämie ist davon nicht betroffen).
Auch der Fiskus freut sich indirekt: Immerhin kommen 11% dieser Gelder via Versicherungssteuer in den maroden Staatshaushalt.
Während die 2012 wohl mit Ertragsproblemen kämpfenden Versicherungen sich über dieses nette Zubrot freuen (die Autoversicherungen sind ohnehin selten ein großes Geschäft - und die Veranlagungen werfen aktuell nicht viel ab), wird der Ärger bei den Autofahrern wohl groß sein.
So Ihre Versicherung diese Anhebung der Mindestversicherungssumme zu einer Prämienerhöhung nutzt (welche schon bald ins Haus flattern könnte), könnten Sie dies wieder einmal zu einem Preisvergleich nutzen: Auch wenn andere Anbieter die Prämien auch anheben - vielleicht sind die ja dauerhaft günstiger...
Bei außerordentlichen Prämienerhöhungen hat der Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht (muss nicht erst bis zur Prämienhauptfälligkeit warten): Eine Sonderkündigung hat binnen 30 Tagen nach Zustellung der Prämienerhöhung nach §14a KHVG zu erfolgen und geschieht idealerweise mittels eingeschriebenen Brief.
Einen raschen Vergleich von Autoversicherungen können Sie bei Durchblicker (siehe Werbung und Link unten) durchführen lassen - den Versicherungswechsel ebenfalls.
Geldmarie-Linktipp:
Ad hoc-Meldung - Dezember 2011