Ein Erlasses des Finanzministeriums vom 24. Februar 2014 (gültig eigentlich schon per 1.3.2014) sorgt für Aufregung: Der Eigenverbrauch von selbst mittels Photovoltaikanlage erzeugtem Strom soll ab einem Eigenverbrauch ab 5.000 Kilowattstunden mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowatt belegt werden.
Da kommen einem natürlich rasch Vergleiche a la "Steuern auf selbst angebaute Tomaten", "Atemsteuer", "Gehsteigbenützungsgebühr" in den Sinn - und ein überforderter Finanzminister Spindelegger, an welchem folgende Petition gerichtet ist:
"Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Michael Spindelegger!
Die Belegung der Eigenstromerzeugung ab 5000 Kilowattstunden mit einer Abgabe in der Höhe von 1,5 Cent ist kontraproduktiv zum Ausbau von nachhaltigen Energietechniken zur Absicherung der Energieversorgung der Zukunft. Die Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom zu besteuern, ist so absurd, wie den Genuss der selbst gezogenen Früchte aus dem Obstgarten oder das selbst verkochte Gemüse aus dem eigenen Garten zu besteuern. Gleichzeitig ist es absurd, einerseits kleine Investitionshilfen für den Ausbau sauberer Stromerzeugung zu gewähren und gleichzeitig den Eigenverbrauch zu besteuern. Hier ist der Amtsschimmel in Ihrem Ministerium durchgebrannt. Fangen Sie ihn wieder ein und zähmen Sie ihn."
Wiewohl nur sehr wenige private Photovoltaikanlagen von dieser seltsamen Verordnung betroffen sind, ist der Geist dahinter für viele Menschen sehr bedenklich.
Die am 12.03.2014 gestartete Petition hatte sich 10.000 Unterschriften gewünscht und hält nun am Montag schon bei über 12.000 Unterzeichnern. Wäre vielleicht an der Zeit, dass sich der "Entfessler der Wirtschaft" Spindelegger (oder ein Übersetzer) die Verordnung auch einmal durchliest (und dann gleich kübelt). Es sei denn, man möchte die letzten Wähler mit solchen Schildbürgerstreichen verjagen...
Geldmarie-Linktipp:
Ad hoc-Meldung - März 2014