Viele Jahre war das eigentliche Kerngeschäft der Versicherungen ob guter Erträge aus den Veranlagungsgeschäft (Stichwort Kapitalversicherung und derzeit sehr niedrige Zinsen) nicht so wesentlich - ob der hohen Erträge wurde hier oft sogar negativ gewirtschaftet (z.B. bei den Autoversicherungen) oder gerade einmal eine schwarze Null erzielt.
Nachdem nun aber die fetten Gewinne aus der Veranlagung langsam wegbröckeln (was man in den nächsten Jahren auch in den Bilanzen sehen wird), schalten die Schadensabteilungen in den Versicherungen in den Modus "streng" bzw. "laut Versicherungsbedingungen".
Sah man vor einigen Jahren über leicht oder stark überhöhte Rechnungen von Installateuren, Tischlern etc. noch hinweg, so sind die Schadensabteilungen der Versicherungen nun immer häufiger angehalten, besonders streng zu prüfen. Daran beteiligt sind natürlich auch die von den Versicherungen beauftragten Schadensgutachter, die seit einiger Zeit nun noch genauer prüfen, ob die Schadenssumme tatsächlich korrekt ist.
Da ist es natürlich wichtig, dass einerseits die Versicherungssumme und der Polizzenumfang ausreichend sind, aber auch, sich nicht auf seltsame Deals mit Handwerkern einzulassen, für welche die Abwicklung über die Versicherung da und dort ein Freibrief für Wucherpreise ist und war.
Mehrere Fälle von Problemen im Schadensfall wurden der Geldmarie zuletzt gemeldet - eine Häuftung, die wohl nicht von ungefähr kommt...
Beispiel 1: Versicherungskunde A hat einen Einbruchsdiebstahl zu melden - die Versicherung zahlt zwar brav die gestohlenen Güter, der Schadensgutachter (und so folglich auch die Schadensabteilung der Versicherung) kürzt aber die extrem hohen Kosten für den Schlüsseldienst, der die Gunst der Stunde auch gleich genutzt hat, neben dem Schlossaustausch auch eine Menge überteuerter Schlüssel zu verkaufen. Zeigt sich der Schlüsseldienst oder die Versicherung nach Kontaktierung nicht kulant, bleibt der Kunde auf der Differenz zu solchen Wucherpreisen (die bei Schlüsseldiensten leider sehr häufig verlangt werden) über.
Beispiel 2: Ein Installateur verrechnet ziemlich unverschämte Wegzeiten und Partiestunden (die für den Kleinschaden gar nicht notwendig gewesen wären) zum Luxuspreis - der Kunde hat bei der Abrechnung plötzlich ein Minus von ein paar hundert Euro. Hier war die Versicherung zum Glück dann einsichtig - hat man aber keine gute Kundenverbindung (z.B. viele Schäden), bleibt man hier sicher auf der Differenz sitzen...
Während sich die Unsitte der Wucherpreise bei dubiosen Schlüsseldiensten seitens Versicherten kaum ausräumen lässt (wer möchte da schon lange Preise vergleichen - Zusatzgeschäfte sollten Sie aber hier im Akutfall nicht eingehen...), kann man Differenzen bei der Schadensabrechnung durch einen Kostenvoranschlag (den die Versicherung im Normalfall ohnehin vor der Reparaturfreigabe sehen möchte) in der Regel verhindern. Sträubt sich die Versicherung bei einem KV, dann sollen Sie doch gleich gemanden nennen, der das zu normalen Preisen macht - Versicherungen haben hier ein breites Portfolio an seriösen Handwerkern. Nur dringenst notwenige Arbeiten gleich an Ort und Stelle machen lassen (auch zur Schadensminimierung) - für den Rest unbedingt zuerst einen Kostenvoranschlag einholen!
Die Geldmarie hat übrigens auch bei den teuren Handwerkern Rücksprache gehalten - dort zeigt man sich dann im Normalfall uneinsichtig und besteht auf die Leistung bzw. verweist auch auf übliche Kammertarife. Sieht man sich aber so manchen Schaden im Detail an, darf so manche Rechnung auch wirklich (von branchenkundigen Sachgutachtern) beanstandet werden...
Der Streit Handwerker-Versicherungen (bzw. Schadensgutachter) wird wohl in den nächsten Jahren noch lauter werden - und auch wenn man persönlich vielleicht der Ansicht ist, dass Versicherungen ruhig ordentlich zahlen sollen (=Wirtshaustischmeinung), so sollte man sich dabei vielleicht auch überlegen, ob man so manche Trickserei nicht selbst mit einer hohen Prämie für Haushalts-, Eigenheim-, Auto- oder Rechtsschutzversicherung u.ä. mitzahlen muss. So schauts nämlich aus...
Ad hoc-Meldung - Mai 2015