Ein neuer Betrag unseres Dr. Rainer Beck, Spezialist für Urheberrechtsfragen, in Sachen Erleichterung von Unternehmungsgründungen, die das Deregulierungsgesetz 2017 bringen soll:
Manche junge Gründer, die sich die Vorteile einer GmbH zu Nutze machen wollen, wurden bisher durch bürokratische Hürden und hohe Kosten abgeschreckt. Das soll sich durch das Deregulierungsgesetz 2017 ändern.
Bisher konnte eine GmbH nur mit kostenintensiver Mitwirkung eines Notars gegründet werden. Die Neuregelung wird diesen Schritt nun in vielen Fällen überflüssig machen. Neben einigen weiteren Erleichterungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ist es bald möglich die neue "Standard-GmbH" mit Mustersatzung und nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, ganz ohne Notar zu gründen.
Stattdessen erfolgt die Gründung unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) als Form via Unternehmensserviceportal. Die Identität des Gründers muss nur bei Eröffnung des Bankkontos für die Stammeinlage mittels Lichtbildausweis überprüft werden.
Allerdings darf bei dieser Form der Gründung nur ein Standard-Gesellschaftsvertrag verwendet werden. Das bedeutet, dass keine abweichenden individuellen Regelungen über beispielsweise die Gewinnausschüttung getroffen werden können.
Insgesamt soll der Gründungsprozess durch diese Änderungen für Unternehmer schneller, billiger und einfacher werden.
Maximilian Petrowitsch und Dr. Rainer Beck, MMag.art.
Rechtsanwalt in Graz
Sachverständiger für Urheberrechtsfragen
Lektor an der KFU, KUG und FH Campus02
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Ad hoc-Meldung - September 2017