Erst vor wenigen Tagen gab es seitens Regierung einen Vorstoß in Sachen "Leerstandsabgabe". Bei dieser handelt es sich um eine Abgabe/Steuer, welche von Wohnungsbesitzern eingefordert werden kann, wenn diese Wohnung nicht benutzt wird, also unbewohnt bzw. leer ist.
Die Regierung möchte es den Ländern leichter machen, eine solche einzuheben bzw. diese -soweit schon vorhanden- individuell zu erhöhen.
Denn Wohnraum war die letzten Jahrzehnte immer rar - und das trotz reger Bautätigkeit und enormen Flächenfraß seitens Immoblienbranche. Günstiger Wohnraum wurde rarer und rarer - im Gegenteil, die Mieten zogen (soweit rechtlich möglich) enorm an und bringen mittlerweile sogar schon den Mittelstand in finanzielle Probleme.
Das haben insbesondere die Bundesländer und viele (vor allem touristisch beliebte) Gemeinden schon bemerkt - man muss sich z.B. nur die Einwohnerstruktur von Kitzbühel ansehen, wo die Quadratmeterpreise astronomisch hoch sind und die Jungen (ohne "Erbgrundstücke") abwandern müssen. Was dann oft am Ortsrand bleibt: Saisonwohnungen für Reiche bzw. Anleger ohne Leben...
Viele Wohnungen in schönen/beliebten Gegenden oder Städten wurden in den letzten Jahrzehnten auch als "Betongold" erworben: Unter dem Motto "Beton ist sicher, die Preise für Wohnungen sind ja immer gestiegen" haben sich viele Menschen Wohnungen oder Häuser gekauft, welche primär der Anlage dienen. Aber auch in vielen Fällen als Zweit- oder Sommerwohnsitz bzw. als Vorsorgewohnung für das Alter bzw. auch für etwaig vorhandene Kinder.
Vor allem in touristisch beliebten Gemeinden sah man sich seitens Einwohner/Lokalpolitik dann durchaus gefordert, Leerstände von Wohnungen zu bekämpfen - die ersten Leerstandsabgaben in Gemeinden von Salzburg oder der Steiermarkt wurden eingeführt und in Tirol wurde diese Abgabe sogar zur Pflicht. Dem Vernehmen nach ist aktuell auch in Vorarlberg und Wien eine Leerstandsabgabe in Planung.
Mit derzeit maximal rund 1.000 Euro im Jahr sind diese Abgaben aber für wirklich wohlhabende Menschen eher lächerlich - es bedarf nun also einer Verfassungsänderung, sodass die Bundesländer/Gemeinden hier selber Abgaben einführen dürfen. Nachdem aber nahezu jede Partei pro Leerstandsabgabe eingestellt ist, sollte eine Verfassungsänderung (mit 2-Drittel-Mehrheit) eigentlich kein Problem sein...
Es wäre aber natürlich nicht Österreich, würde sich bei solchen Plänen nicht umgehend ein Verband bzw. Interessensvertreter melden: So jüngst der Verband der Eigentümer und Vermieter, der -naturgemäß- natürlich kein Interesse an einer solchen Abgabe haben kann.
Der Verband spricht nun gar nur von rund 95.000 Wohnungen, die echte Leerstände darstellen - und liegt mit dieser Einschätzung -naturgemäß- auch deutlich unter den jüngst medial kolportierten 600.000 bis 700.000 Wohnungen (welche keine Haupt- oder Nebensitzmeldung aufweisen). Bei Einführung einer Leerstandsabgabe kündigt man eine Verbandsklage an.
Zwischen diesen Zahlen ist natürlich ein gewaltiger Unterschied in der Wirkung auf den Immobilienmarkt bzw. auf die Mieten - und nicht jeder Leerstand dient der Anlage in Betongold, als 2-Wochen-Ferienwohnung oder dem Vermieten via Airbnb & Co. Oft haben auch Großeltern oder Eltern für Enkelkinder oder Kinder schon im Vorfeld eine Wohnung für diese erworben - um so den Start ins Erwachsenenleben deutlich zu erleichtern...
Es wäre demnach einmal durchaus sinnvoll und wichtig zu erheben, wie hoch die Anzahl der Leerstände wirklich ist und welche Nutzung dahinter steht. Bei Anlagewohnungen ohne Wohnabsicht, bei Airbnb-Vermietung oder 2-Wochen-Nutzung wäre eine Leerstandsabgabe wirklich angebracht (die darf dann auch höher sein um einen Lenkungseffekt zu erzielen - die Betongoldspekulation muss gestoppt werden), so es um eine Vorsorge für Kinder/Enkelkinder geht, wäre hingegen eine Leerstandsabgabe zu überdenken bzw. deutlich zu reduzieren.
Hat man einmal die Daten erfasst (über das Meldeamt kann man ja rasch Rohdaten ermitteln), gilt es dann um Einholung von Details (welche Funktion hat die Wohnung - Besitzer diesbezüglich verbindlich befragen) und schließlich um Kontrolle: Scheinanmeldungen gilt es folglich zu überprüfen und teuer zu sanktionieren, bei Vermietern ist es oft auch fraglich, ob die wirklich ausreichend Einkünfte versteuern.
Die Kontrolle von Wohnsituationen sowie auch die Erfassung von möglichen Ausnahmen (z.B. Vorsorge für Kinder) ist hier natürlich ein heikles Gebiet und mit Kosten verbunden - in Summe sollte hier aber der Ertrag deutlich über den Aufwänden liegen. Darüber hinaus könnte eine Leerstandsabgabe natürlich auch wirklich entspannend auf den Wohnungsmarkt wirken - denn wenn eine Wohnung dann noch höhere Fixkosten und keinen Ertrag bringt, überlegt man sich den Leerstand eher als derzeit...
Auch wenn die Geldmarie kein großer Freund von so manchen kolportierten Vermögenssteuern ist: Hier geht es sehr wohl um ein Einbremsen von Miethöhen, Bekämpfung illergaler Vermietung, Freiwerden von Wohnraum ohne Neubau und dem Erhalt von dörflichen Strukturen. Echte Vorsorge für junge Menschen sollte man hier nicht finanziell belasten (da ist eine Erbschaftssteuer schon diskussionswürdiger), die Möglichkeit der -individuell vielleicht regional wichtigen- Leerstandsbesteuerung via Gemeinden macht aber absolut Sinn.
Ad hoc-Meldung - März 2024