War es bisweilen für Unternehmer oft recht mühsam, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung für das abgelaufene Monat abzugeben, so könnte diese lästige Pflicht schon bald für viele heimische Unternehmer nur noch vierteljährlich vorzunehmen sein.
Denn das soeben beschlossene "Abgabenänderungsgesetz 2010" regelt u.a. auch die umsatzsteuerlichen Meldepflichten neu. Per 1.1.2011 treten interessante Änderungen in Kraft:
Muss derzeit ab 7.500 Jahresumsatz eine verpflichtende Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht werden, so beträgt die Grenze ab 1.1.2011 dann 30.000 Euro. Diese Grenze betrifft sehr viele umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer - hier sollte demnach administrativer Aufwand wegfallen.
Bisweilen muss man bei einem Vorjahresumsatz zwischen 30.000 und 100.000 Euro monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ab 1.1.2011 gibt es für Unternehmen in dieser Größenordnung nur noch die vierteljährliche Abgabepflicht der Voranmeldung (gilt derzeit nur unter 30.000 Euro Vorjahresumsatz).
Der Nachteil dabei: Die betroffenen Unternehmer werden verpflichtet, alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen ab 2011 auf dem elektronischen Weg ("Finanz-Online") abzugeben (außer die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben).
Viele Unternehmen geben die Steuererklärungen dieser Tage ohnehin schon in elektronischer Form ab - und auch hier scheint ("technische Voraussetzungen nicht gegeben") noch ein Hintertürl für Papiersteuererklärungen offen.
Ad hoc-Meldung - Juni 2010