Schon seit vielen Jahren kritisieren Konsumentenschützer und Arbeiterkammer die in Österreich verhältnismäßig hohen Maklerprovisionen. Österreichs Immobilienmakler kassieren nämlich im europaweitem Vergleich Spitzenprovisionen.
Ein nun vorliegender Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium könnte die Maklerprovisionen schon bald gehörig reduzieren. Potentielle Wohnungskäufer freuen sich, die Maklerzunft rotiert natürlich.
Gegenwärtig werden von Österreichs Immobilienmaklern für (neue) unbefristete Mietverträge sowie bei Mietverträgen über 4 Jahren bis zu 3 Bruttomonatsmieten verlangt. In Hinkunft (so der Entwurf auch bestätigt wird) sollen es für solche Mietverträge nur noch maximal 2 Bruttomonatsmieten geben.
Auch bei bis 4 Jahren befristeten Mietverträgen steht eine Reform bevor: Konnten Makler bisweilen bis zu 2 Bruttomonatsmieten einstreifen, so wird dies hinkünftig mit einer Monatsmiete limitiert.
Darüber hinaus soll auch die Provision für Hausverwaltungen bei selbstvermarkteten Wohnungen reduziert werden: Bei Mietverträgen über 4 Jahre (plus unbefristeten Mietverträgen) konnten bisweilen 2 Monatsmieten verrechnet werden - dies wird ebenfalls auf eine Bruttomonatsmiete reduziert. Bei Verträgen bis zu 4 Jahren darf hinkünftig nur noch eine halbe Bruttomonatsmiete verlangt werden.
Beim Wohnungskauf dürfen Makler weiterhin bis zu 3% Maklerprovision verlangen. Auch die maximale Provisionshöhe für Vermieter bleibt bei 3% des Kaufpreises.
Ob sich die Makler bzw. Vermieter an die wohl recht sicher in Kraft tretende Verordnung halten werden, bleibt abzuwarten. Nur wenige schwarze Schafe haben schon bisweilen noch höhere Provisionen (und die dann "schwarz") verlangt - in vielen Fällen wurden (oft erst nach harten Verhandlungen) auch schon jetzt geringere Sätze verrechnet.
Im Durchschnitt könnte diese Neuregelung den derzeit ohnehin sehr belasteten Wohnungssuchenden (wenig Wohnungen, hohe Preise) knapp über 800 Euro (je nach Miete) bringen - in Summe sicher eine gewaltige und wohl auch schon längst fällige Entlastung.
Der Arbeiterkammer (AK) ist dies aber noch immer zu wenig - sie jubelt zwar über den Entwurf, möchte aber weitere Forderungen durchsetzen:
Beim Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder fürchte man sich naturgemäß um die Existenz vieler Makler - selbiges gilt auch für den Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI), wo man von "Populismus und Wahlkampfzuckerln" spricht.
Die Sorge um das eigene Klientel ist wohl nicht ganz unberechtigt - denn wenn eine Branche rein rechnerisch in einer Sparte (Mieten) ein Drittel des Umsatzes verliert, ist schon anzunehmen, dass die Anzahl der Immobilienmakler darunter sehr leiden wird. Hier gilt es aber anzumerken, dass schon jetzt nicht immer der maximale Provisionssatz verrechnet wurde - geschickte Verhandler können hier schon ein paar Promille von der Provision runterverhandeln.
Noch mehr bringt es für Wohnungsmieter und Wohnungskäufer allerdings, gleich den Kaufpreis bzw. die Miete gut zu verhandeln. Soweit Verhandlungsspielraum vorhanden ist...
Ad hoc-Meldung - Juni 2010