Für einige Aufregung sorgt derzeit wieder ein Vorstoss der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott. Kokott möchte nämlich die Prämienkalkulation der Versicherungen gehörig auf den Kopf stellen und fordert generelle Unisextarife.
Bei einem Unisextarif zahlen Frauen und Männer die gleichen Prämien und erhalten im Versicherungsfall auch die gleichen Leistungen.
Praktisch sieht das jedoch bei manchen Versicherungsarten etwas anders aus und ist auch relativ leicht zu erklären: Frauen und Männer gleichen Alters weisen in einigen Versicherungssparten unterschiedliches Risiko auf, die Prämienberechnung der Versicherungen erfolgt demnach "risikodifferenziert" nach Geschlecht.
So sind die Prämien in der privaten Krankenversicherung für jüngere Frauen wesentlich teurer als für Männer (dies hat vor allem mit den Kosten für Schwangerschaft und Geburt zu tun, darüber hinaus gehen Frauen auch häufiger zum Arzt) - im höheren Alter übersteigen jedoch die Prämien für Männer (die dann am Arzt bzw. Spital auch nicht mehr vorbeigehen können) Frauenprämien wieder deutlich.
In der Er- und Ablebensversicherung zahlen wiederum die Männer deutlich höhere Beiträge für die gleiche Risikoabsicherung: Männer sterben statistisch gesehen ca. 5 Jahre früher als Frauen, der Ablebensschutz für Männer ist daher etwas teurer.
Hat Mann bei einer privaten Pensionsversicherung aber einmal das vereinbarte Eintrittsalter erlebt, so kann er sich gegenüber einer Frau zumindest in Sachen Pensionshöhe (gleiches Kaptial und Eintrittsalter immer vorausgesetzt) im Vorteil sehen: Da Männer statistisch kürzer leben, erhalten Sie von Anfang an auch mehr Pension als Frauen.
Der Vorteil von Frauen ist hier aber ebenfalls deutlich zu errechnen: Sie erhalten zwar anfangs weniger Privatpension - kassieren diese dann aber (statistisch gesehen) wesentlich länger. In Summe gleichen sich Einzahlungen und Auszahlungen bei beiden Geschlechtern wieder aus.
Da sich Männer riskanter durch das Leben bewegen, sind auch Unfallversicherungsprämien oft für Männer teurer. Auch bei KFZ-Versicherungen gibt es ab und an noch einen "Ladybonus" - Frauen fahren nämlich statistisch gesehen sicherer als Männer.
Ist das eine Diskriminierung? Nein.
Anhand der o.g. Beispiele kann man schon ableiten: Versicherungen kalkulieren Risken betriebswirtschaftlich und gerecht. Durch das unterschiedliche Risiko von Frau und Mann resultieren logischerweise auch unterschiedliche Prämien für Frau und Mann. Da zum Vorteil für Männer - dort zum Vorteil für Frauen. In Summe ist diese Kalkulation aber durchaus berechtigt und begründbar.
Die aufgrund von Antidiskriminierungsgesetzen gewünschte Gleichstellung von Frauen ist versicherungsmathematisch (und auch logisch) nicht nachvollziehbar und entspricht auch nicht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (welche für private Versicherungen gelten sollte).
Niedrigere Prämien für Frauen müssten dann durch höhere Prämien für Männer ausgeglichen werden - die Benachteiligungen für Männer (höhere Prämien für Ablebensversicherungen, weniger Pension trotz statistisch früherem Ablebensalter etc.) sollen aber weiterhin hingenommen werden.
Im Klartext: Der Unisextarif (in der derzeit geplanten Vorlage!) diskriminiert Männer gewaltig und ist daher strikt abzulehen.
Ad hoc-Meldung - Oktober 2010