Die Musikindustrie steckt tief in der Krise. Seit vielen Jahren sinken die Einnahmen aus der Musikverkäufen - auch Preissenkungen bei älteren Medien (z.B. bei der CD) konnten den Umsatzrückgang nicht wirklich bremsen. Auch der legale Download von Musik entwickelt sich nicht ganz wunschgemäß - noch immer klafft zu den goldenen Zeiten der Musikindustrie ein großes Loch. Ein Loch, das man nun wieder etwas stopfen möchte.
Um in Sachen Urheberrecht nicht noch weitere Einbußen machen zu müssen, gab es vor einigen Jahren eine Klagswelle gegen illegale Downloads. Auch das brachte die alten Umsätze nicht zurück.
Schon vor vielen Jahren wurde die sogenannte "Leerkassettenvergütung" ins Leben gerufen. Beim Kauf von Kassetten (welche heute nur noch sehr selten verwendet werden) war diese Abgabe zugunsten der heimischen Verwertungsgesellschaften fällig. Im Laufe der Zeit wurde die Leerkassettenvergütung dann auch auf andere Medien und Datenträger ausgeweitet: Bei leeren CD's und DVD's, MP3-Player, Videokassetten, DVD-Recorder, USB-Sticks und auch bei SAT-Receivern wird schon eine Urheberrechtsabgabe eingehoben.
Den heimischen Verwertungsgesellschaften (z.B. Austro Mechana) sind jedoch schon lange die Festplatten auf Notebook, Netbooks, PC & Co. ein Dorn im Auge. Geht es nach den Verwertungsgesellschaften, liegen auf den heimischen Festplatten Unmengen an illegalen Musikstücken, Videos etc. Eine Annahme, welche sicher ab und an zutreffend ist.
Per 1.10.2010 war es nun wieder einmal soweit: Für Festplatten, welche ab 1.10.2010 neu in den Handel kommen, müssen 12 bis 36 Euro (je nach Art und Größe der Festplatte) Festplatten-Gebühr abgeliefert werden.
Schon im Handel befindliche Festplatten sind davon nicht betroffen - auch Einkäufe aus dem Ausland (welche ob dieser Abgabe wohl florieren werden) sind davon nicht betroffen.
Für den heimischen Elektrohandel resultiert daraus naturgemäß ein Konkurrenznachteil - die durchaus beträchtliche Abgabe muss natürlich schon sehr bald an die Kunden weitergegeben werden. Gegenwärtig kalkuliert man die zusätzlichen Kosten mit bis zu 30 Mio. Euro pro Jahr.
Ein gerichtlicher Weg bis hin zum OGH (Oberster Gerichtshof) scheint derzeit sehr wahrscheinlich - schon mehrfach wurden entsprechende Abgabeforderungen der Verwertungsgesellschaften beim OGH aber erfolgreich bekämpft.
Der Instanzenweg wird aber wohl das eine oder andere Jahr beanspruchen - eine Verteuerung beim Kauf von Festplatten (bzw. PC, Laptop & Co.) ist in den nächsten Wochen durchaus wahrscheinlich.
Auf der einen Seite stehen Künstler und die Musikindustrie - auf der anderen Seite der Elektrohandel und die Käufer. In der Mitte befindet sich eine Festplatte.
Die Verwendung von Festplatten (wie den Verwendungszwecks von leeren CD's, USB-Sticks etc.) kann man nicht kontrollieren. Die eine Festplatte ist voll mit illegalen Downloads - die andere Festplatte wird wiederum mit Fotos von der eigenen Digitalkamera, Arbeitsunterlagen etc. gefüllt.
Der Büro-PC ist zumeist (auch von den Firmen erwünscht) relativ leer - die Festplatte des Privat-PC's wird hingegen oft recht kräftig (unter Umgehung von Urheberrechten) befüllt.
Eine Abgabe auf Speichermedien kann daher (solange man die Verwendung dieser Medien nicht beschränken kann) nur ungerecht sein.
Die Forderung der Verwertungsgesellschaften ist aber sicher nicht gänzlich unberechtigt - ob eine derart hohe Abgabe aber dem inländischen Handel zuzumuten ist, wird sich erst weisen. Erst der OGH wird hier wohl das (vorläufig) letzte Wort sprechen.
Ad hoc-Meldung - Oktober 2010