Vor allem in Zeiten steigender Börsekurse wagen viele Unternehmen zwecks Kapitalbeschaffung den Sprung an die Börse. Dazu werden zumeist auch neue (junge) Aktien ausgegeben - der Vorgang der Ausgabe von neuen Aktien wird auch als Aktienemission bezeichnet.
Die Aktien ausgebende Aktiengesellschaft wird hier Emittent bezeichnet. Die Emission wird zumeist von Investmentbanken begleitet und durchgeführt - diese erhalten für ihre Tätigkeit einen Teil der Erlöse aus der Emission bzw. einen fix vereinbarten Betrag.
Erfolgt eine Aktienemission von neuen Aktien über die Börse (was nicht immer zutreffen muss), so kann eine Vielzahl von interessierten Anlegern diese Aktien "zeichnen" (vorbestellen). Zumeist wird vor dem Börsengang eine Bandbreite für den Preis pro Aktie festgelegt - wie hoch der Preis dann tatsächlich ist, entscheidet sich durch Angebot und Nachfrage. Je höher die Nachfrage, desto höher wird der Preis ausfallen.
Eine Aktienemission kann aber nicht nur bei einem "Going public" (öffentlicher Börsegang, IPO, Neuemission von Aktien) erfolgen. Auch bei der Gründung einer neuen Aktiengesellschaft oder bei der Umwandlung einer Gesellschaft in eine solche spricht man von einer Aktienemission. Aber auch ein Aktiensplit (z.B. erhält man hier für 1 alte Aktie 5 neue Aktien) verdient den Namen "Aktienemission".
Die häufigste Verwendung des Wortes Aktienemission bezieht sich aber entweder auf einen Börsengang von Aktiengesellschaften, welche bisweilen noch nicht an Börsen gehandelt wurden - oder auf eine Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften, welche bereits an Börsen handelbar sind und sich nun (zumeist zur Kapitalstärkung) mittels Aktienemission zusätzliches Anlegerkapital holen.