Oft kommt es bei Aktien an der Börse vor, dass diese im Laufe der Zeit steigen und steigen und plötzlich dreistellige oder gar vierstellige Kurse aufweisen. Aus rein psychologischen (nicht aber aus wirtschaftlichen) Überlegungen kommt es dann häufig zu einem Aktiensplit.
Bei dieser Kapitalmaßnahme wird die Stückzahl der Aktien einer Aktiengesellschaft auf 2 oder mehrere Teile pro Aktie erhöht: Wer vorher 10 Stück hatte, hat nach einem Aktiensplit von 1:2 plötzlich 20 Aktien im Depot. Bei einem Aktiensplit 1:10 (kommt in dieser Variante auch oft vor), hat man statt 10 Stück plötzlich 100 Aktien im Depot.
Natürlich wird folglich auch der Kurs gesplittet: Da man sich erhofft, dass die Aktien dann (weil billiger) leichter handelbar sind (das ist der eigentliche Sinn des Aktiensplits), wird die vom Split betroffene Aktie auch weniger Kurswert aufweisen: Bei 1:10 und einem vorherigen Aktienkurs von 500 Euro wäre eine Aktie dann nur noch 50 Euro wert. Man erhofft sich also seitens AG, dass mehr Menschen bei optisch "günstigeren" Kursen die betreffenden Aktien kaufen.
Auch wenn ein Aktiensplit zu keiner Änderung in den Eigentumsverhältnissen führt, muss eine derartige Maßnahme von der Hauptversammlung abgesegnet werden.
Die Gefahr bei einem Split könnte sein, dass sich manche (die nicht über den Split Bescheid wissen, weil sie selbst keine Aktien vom betreffenden Unternehmen halten) über den drastischen Kursverfall wundern könnten. In den Aktiencharts und bei Kauf- oder Verkaufsordern sollte diese Änderung jedenfalls berücksichtigt sein, sodass es zu keinen Fehleinkäufen bzw. zu Fehlinterpretationen kommt.
Ein Vorteil des Aktiensplits: Höhere Umsätze bezüglich gehandelter Stückzahl.
Das Gegenteil eines Aktiensplits ist die Aktienzusammenlegung. Hier werden bei einem Verhältnis von 2:1 aus 20 alten Aktien plötzlich nur noch 10 neue Aktien. Diese Nennwerterhöhung führt dann vice versa zu einer Kursverdoppelung.