Das Bezugsrecht ist ein Anrecht eines Aktionärs (Altaktionärs) auf den Bezug von neuen (jungen) Aktien im Rahmen einer Kaptialerhöhung seiner Aktiengesellschaft.
Ein einfaches Beispiel:
Sie besitzen 10% (oder 100.000 Euro) der Aktien (Anteile) am Grundkapital (welches 1 Mio. Euro beträgt) einer
Aktiengesellschaft.
Die Mitaktionäre (und Sie) beschließen nun die Erhöhung des Grundkapitals auf 2 Millionen (also um eine weitere
Million).
Somit hätten Sie aber (wenn Sie bei der Kapitalerhöhung nicht mitziehen) nur noch 5 % der Aktien am Grundkapital.
Dies wäre ja weniger erfreulich - schon alleine wenn man z.B. an die Dividende oder das Stimmrecht denkt....
Sie können aber jetzt als Altaktionär zwischen zwei Varianten wählen (so diese Optionen beschlossen werden):
Variante 1: Sie legen nochmalig 100.000 Euro in die AG und haben damit wieder 10% am Grundkapital.
Bezugsrechte müssen Sie nicht zukaufen - die stehen Ihnen ja als Altaktionär in diesem Ausmaß zu.
Variante 2: Sie verkaufen Ihre Bezugsrechte an der Börse (Käufer sind dann die Neuaktionäre, welche Bezugsrechte zum Einstieg in die AG benötigen) und
halten dann nur noch 5 % der Anteile.
Bei Bezugsrechten ist ob des kurzen Handels oft ratsam, diese selber zu verkaufen - machen Sie das nicht, wird Ihre depotführende Bank diese am letzten Tag des Bezugsrechtshandels verkaufen. Da an diesem Tag manchmal sehr viele Bezugsrechte angeboten werden, kann (aber muss nicht) sich das negativ auf den Wert der Bezugsrechte auswirken.
Achtung: Es muss aber nicht unbedingt immer der Fall sein, daß bei der Neuausgabe von Aktien Bezugsrechte entstehen - die Aktionäre können dies auf der Hauptversammlung auch ausschließen.
Geldmarie-Linktipp: