Bei einem Börsengang eines Unternehmens kann es zu einem sogenannten "Greenshoe" kommen. Es handelt sich dabei um eine Option des Emittenten, nachträglich mehr Wertpapiere auszugeben als ursprünglich geplant. Man spricht auch häufig von einer Mehrzuteilungsoption.
Der Name leitet sich von der amerikanischen Firma Green Shoe Manufacturing Company ab, welche diese Variante erstmals 1963 praktizierte.
Geht ein Unternehmen an die Börse, hält man in der ersten Emissionsphase oft einen gewissen Teil der Aktien zurück. Erst wenn die Nachfrage nach den Aktien deutlich höher ist als das ursprüngliche Angebot, wird der Greenshoe ebenfalls zugeteilt. Ist kein Nachfrageüberhang vorhanden, werden diese Aktien zunächst einmal nicht ausgegeben.
Der Greenshoe wird in der Regel ebenfalls zum festgelegten Emissionspreis ausgegeben. Auch bei einfachen Kapitalerhöhungen kann es zu einem Greenshoe kommen - es muss sich nicht unbedingt nur um einen Börsegang handeln.
Normalerweise beträgt der Greenshoe zwischen 10 und 15 Prozent der insgesamt ausgegebenen Aktien. Ist eine starke Nachfrage absehbar, wird der Greenshoe auf den Markt geworfen - bei schwächerer Nachfrage wird diese Option nicht schlagend (damit würde man ja wohl auch durch ein Überangebot die Kurse in den Keller jagen).