Stammaktien werden Aktien bezeichnet, die mit einem Stimmrecht auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ausgestattet sind. Im Gegensatz dazu sind Inhaber einer Vorzugsaktie bei der Hauptversammlung ohne Stimmrecht, haben dafür zusätzliche Sonderrechte (z.B. oft höhere Dividendenzahlungen, Liquidationserlös).
Die Stammaktien und Vorzugsaktien bilden in der Summe ihrer Nennwerte das Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Vorzugsaktien werden (zumindest in Österreich) in den letzten Jahren nicht mehr sehr häufig ausgegeben bzw. gehandelt (meistens sind es bei börsennotierenden Unternehmen nur noch Stammaktien), da sich die Nachfrage nach solchen Papieren deutlich reduziert hat.
Vielfach wurden und werden Sie auch oft nach einiger Zeit der Notierung an der Börse in Stammaktien umgewandelt, da eine doppelte Notiz bei meist gleichen Dividendenhöhen wenig Sinn macht und den Unternehmen auch mehr Geld kostet.
In anderen Ländern (z.B. Deutschland, USA, Kanada) sind Vorzugsaktien noch häufiger anzutreffen. Hier gibt es in Sachen Stimmrecht oft sehr spezifische Konstruktionen - z.B. kommen auf eine Stammaktie 10 Stimmrechte und eine Vorzugsaktie ist dafür nur mit einem Stimmrecht ausgestattet. Das erlaubt den bestehenden Eigentümern die Ausgabe neuer Aktien (Aufnahme von Eigenkapital), ohne dass man dafür (wesentlichen) Einfluss in Sachen Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen verliert.
Notieren Stammaktien und Vorzugsaktien im gleichen Marktsegment, so gibt es zumeist für die stimmrechtslosen (bzw. diesbezüglich eingeschränkten) Vorzugsaktien Kursabschläge gegenüber den "Stämmen".
Kleine Privatanleger können sich hier aber zumeist ohne große Bedenken die günstigeren Vorzugsaktien anschaffen - denn am direkten Einfluss im Unternehmen ist der Kleinaktionär ohnehin selten interessiert und die wenigen Aktien im Besitz werden kaum jemanden auf Hauptversammlungen beeindrucken. Und das Rederecht bleibt ja auch bei Vorzugsaktien bestehen...