Es kann im Geschäftsleben schon ab und an vorkommen, dass sich neue Vertragspartner nicht so genau kennen bzw. trauen. Aus dieser Unsicherheit über die finanzielle Gebarung des Gegenübers bzw. auch dessen Fähigkeiten zur Vertragserfüllung resultiert dann häufig die Forderung nach einer Bankgarantie.
Eine Bankgarantie soll vertragliche Verpflichtungen unterschiedlichen Ursprungs absichern. Seitens Bank wird die Gewähr übernommen, dass dem Begünstigten der Bankgarantie gegenüber eine gewisse vertragliche Leistung (das kann z.B. eine Warenlieferung, eine Dienstleistung und natürlich auch eine Geldzahlung sein) erbracht wird. Wird diese Leistung nicht erbracht, kann der Begünstigte die in der Bankgarantie festgelegte Summe (bzw. einen Teilbetrag - ganz laut Vereinbarung) beanspruchen. Die Bank wird diese Zahlung dann dem betreffenden Kunden anlasten - d.h., dass dieser auch kreditwürdig sein muss, um eine Bankgarantie zu erhalten.
Eine Bankgarantie stellt also nur eine abstrakte Forderungsmöglichkeit dar, die zumeist nicht in Anspruch genommen wird, da auch das zugrundeliegende Geschäft glatt läuft. Sie dient dem Begünstigten quasi als Versicherung. Der Garant (= die Bank) kann keine Einwände bzw. Ansprüche gegen das Grundgeschäft stellen. Wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllt werden, muss die Bank den in der Bankgarantie feststehenden Garantiebetrag (bzw. einen feststehenden Teilbetrag) auszahlen.
Sollte jemand von Ihnen im Geschäftsleben eine Bankgarantie verlangen, ist das nicht unbedingt ungewöhnlich (im Privatleben schon eher): Fragen sie Ihre Hausbank nach den Konditionen für die urgierte Garantie und überlegen Sie dann, ob sich der finanzielle Aufwand dafür lohnt. Bankgarantien werden häufig bei Erstgeschäften urgiert. Wenn diese erfolgreich ablaufen, wird Ihr Geschäftspartner vielleicht in Hinkunft darauf verzichten.
Sie bestellen in China eine riesige Menge von Elektroartikeln für Ihr Geschäft. Da Sie dem Produzenten (oder Großhändler) gänzlich unbekannt sind, fordert dieser zur Absicherung seiner Produktionskosten bzw. natürlich auch seiner Geldforderung eine Bankgarantie. Dies wird bei Erstkontakten häufig vorkommen: Sie möchten nicht im Voraus zahlen (wer weiß, was dann bzw. ob überhaupt geliefert wird) - und der Produzent möchte sein Risiko gleichfalls minimieren. Eine Bankgarantie könnte eine mögliche Lösung darstellen.
Sie kaufen sich ein Haus (Fertigteilhaus oder Baumeisterhaus) - ob des beträchtlichen Kaufpreises möchte Ihr Geschäftspartner sicher sein, den Kaufpreis nach Leistungserbringung auch tatsächlich zu erhalten. Oft wird hier auch ein unwiderruflicher Zahlungsauftrag ausreichen, welcher der Bankgarantie sehr nahe kommt.
Sie benötigen für Ihr Geschäft dringend eine bestimmte Ware, welche aber erst produziert werden muss. Um sich vor einem möglichen Lieferausfall finanziell zu schützen, wird vertraglich eine Pönalezahlung vereinbart. Da Sie die Bonität des Geschäftspartners nicht kennen, verlangen Sie von diesem eine Bankgarantie, die Sie im Falle einer Nichtlieferung (bzw. nicht zeitgerechten oder falschen Lieferung) beanspruchen können.
Sie erstellen als Subunternehmer ein neues EDV-Konzept für ein IT-Unternehmen. Da dieses auf Ihre Arbeit angewiesen ist (und bei Nichterbringung bzw. nicht zeitgerechter Leistungserbringung selbst eine Pönale zu zahlen hätte) wird von Ihnen eine Bankgarantie gefordert. Bei Nichterbringung der Leistung wird die Bankgarantie in Anspruch genommen.
Auch wenn es im Geschäftsleben oft als unhöflich betrachtet wird, eine Bankgarantie beizustellen - eine derartige Absicherung macht in vielen Fällen durchaus Sinn. Denn auf eine Bank verlässt man sich zumeist mehr als auf einen unbekannten Geschäftspartner...