Kaum war die Geldmarie vor vielen Jahren in den Hallen der altehrwürdigen (aber eher unwürdig abgegangenen) Länderbank angekommen, musste sie auch schon ein wesentliches Blatt Papier unterschreiben: Die Verpflichtung zur Einhaltung des Bankgeheimnisses. Lebenslang.
Eigentlich schade - denn ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wäre durchaus reizvoll: Auch einfache Bankangestellte wissen so manche interessante Story über Menschen und deren Umgang mit Geld zu erzählen. Doch leider - aus diesen Zoten wird nichts.
Denn alle Bankangestellten in Österreich sind (unter Schadenersatz- und Strafandrohung) zu lebenslanger Verschwiegenheit bezüglich ihres bankinternen Wissens (Finanzielle Verhältnisse der Kunden) verpflichtet und haben gleichzeitig auch das Recht der Auskunftsverweigerung gegenüber Dritten (z.B. Polizei oder Finanzamt). Was ja teilweise durchaus Sinn macht.
Das Bankgeheimnis ist in Österreich im §38 des Bankwesengesetzes geregelt. Bis 2015 durften Auskünfte an Dritte nur nach richterlichem Auftrag gegeben werden - dies bedingte die Existenz eines entspechenden Strafverfahrens. Und auch bei bestimmten Strafverfahren gab es Ausnahmen (=keine Auskunft). Kontoauskünfte durften nur von österreichischen Gerichten angeordnet werden. Und das kam relativ selten vor - in Steuerangelegenheiten auch viel seltener als man denkt, denn kaum jemand ließ es überhaupt darauf ankommen (wäre oft nur mit unnötigen Zusatzkosten verbunden).
Vor allem bei Rechtshilfeansuchen aus dem Ausland (Zumeist in Sachen "Verdacht auf Steuerhinterziehung") gab es früher häufig ablehnende Bescheide. Dies erregte natürlich den Unmut so mancher anderer Länder (z.B. Deutschland), deren Bürger teilweise (wohl nicht zu Unrecht) verdächtigt wurden, unversteuerte Gelder bzw. "Schwarzgeld" in Österreich anzulegen. Gegenüber deutschen Behörden wurde z.B. sehr lange blockiert - mit der (etwas fadenscheinigen) Begründung, dass in Deutschland nicht gegen die Einleitung von Finanzstrafverfahren berufen werden kann.
Unter "sanften" Druck der EU wurde das Bankgeheimnis in Österreich jedoch laufend gelockert und entspricht nunmehr schon ziemlich den europäischen Standards. Das Bankgeheimnis für Ausländer ist in Österreich jedenfalls seit September 2017 Geschichte - nunmehr sollte auch der automatische Informationsaustausch via internationalem OECD-Standard gegeben sein...
Sämtliche klassische mitteleuropäische "Steuerfluchtstaaten" wie Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Andorra, Monaco oder auch die Schweiz tun schön langsam Ähnliches bzw. bekundeten (unter internationalem Druck) Kooperationsbereitschaft. Automatische Kontoauskünfte sind aber in den klassischen "Schwarzgeldanlagestaaten" noch immer nicht vorgesehen - vielfach kaufen sich Länder (z.B. die Schweiz) davon frei...
Schon 2015 beschlossen: Die Einführung eines zentralen Bankkontenregisters, welches dem Finanzamt im Zuge von Prüfungen raschen und unkomplizierten (ohne richterlichen Beschluss) Einblick in alle Konten des Geprüften gibt. Ca. 30 Millionen Konten sind davon betroffen.
Dies gilt für alle Einlagen, Depots und auch Bausparverträge - und sowohl für Private als auch für Unternehmer, ca. 30 Mio. Konten sind im zentralen Kontoregister erfasst.
Ein Antrag auf Kontoeinschau (nur bei begründeten Verdacht seitens Finanzbehörden oder Staatsanwaltschaft möglich) muss zusätzlich auch noch von einem Richter am Bundesfinanzgericht genehmigt muss. Das geschieht rasch und darf maximal drei Tage dauern. Geprüft werden nur formale Kriterien - z.B. ob das Vier-Augen-Prinzip auch eingehalten wurde.
Gegen den Entscheid dieses Richters ist dann auch eine Berufung bei einem Drei-Richter-Senat möglich - das hat aber keine aufschiebende Wirkung.
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