Als Spareinlagensicherung oder Einlagensicherung werden gesetzliche und freiwillige Maßnahmen zum Schutz von Sparguthaben sowie Gehaltskonten (auch Pensionskonten, Festgelder, Tagesgelder, Sparcards u.ä.) bei inländischen Banken und Sparkassen bezeichnet.
Gab es zuvor noch fünf sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen, wurden diese per 1.1.2019 auf zwei Einrichtungen zusammengeführt. Einerseits gibt es die der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH (kurz: "ESA") andererseits die die Sparkassen Haftungs GmbH. Mit Ende November 2021 stieg dann der Raiffeisensektor aus der ESA aus und gründet ein eigenes Einlagensicherungssystem - die letzten Pleiten (Commerzialbank Mattersburg, Anglo Austrian Bank, Autobank) waren für den Raiffeisensektor anteilig wohl zu teuer. Die dritte Einlagensicherungseinrichtung in Österreich entstand: Die "Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen".
Die Höchstgrenze von 100.000 Euro blieb zuletzt konstant, betroffen sind sind Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern und Bauspareinlagen.
Seit 2019 werden genannte Einlagen im Falle einer Pleite aus einem Sicherungsfonds bezahlt - bis dahin hafteten die Banken für die ersten 50.000 Euro, dann der Staat für die weiteren 50.000 Euro.
Per Anfang 2019 war dieser Sicherungsfonds mit 670 Mio. Euro dotiert, bis Julu 2024 sollen es dann ca. 2,1 Milliarden (0,8% der gedeckten Einlagen) Euro sein. Bis zur Endausbaustufe dieses Sicherungsfonds bleibt auch noch eine staatliche Haftung bestehen, die Kontrolle des Fonds und dessen ausreichende Dotierung wird von der FMA durchgeführt.
Auch die Erstattungsfrist der Einlagen wird laufend reduziert - mit 2024 darf diese maximal sieben Arbeitstage nach Eintritt des Sicherungsfalls betragen - seit 2021 sind es 10 Arbeitstage und seit 2024 eben die besagten sieben Tage.
Der Höchstbetrag pro Person und Bank beträgt 100.000 Euro. Dieser Betrag gilt auch für Unternehmen, es sei denn, eine Sicherung ist lt. § 10 ESAEG explizit ausgeschlossen (z.B. Einlagen von Banken, Pensionsfonds, Staaten, Länder, Gemeinden).
In manchen Fällen ("zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen" sind auch spezielle Guthaben bis 500.000 Euro gesichert - so z.b. bei privaten Immobilientransaktionen. Dies gilt aber nur, wenn der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach Gutschrift eintrat - hohe Sparguthaben sollten demnach sehr bald auf mehrere Banken verteilt werden...
Bei der Einlagensicherung sind Kapital und Zinsen auf Sparbüchern, Konten, Sparkarten und Bausparkonto pro natürliche Person und pro Bank bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert - beachten Sie aber, dass (insbesondere in Zeiten hoher Zinsen) die Zinsgutschriften die 100.000-Euro-Grenze überschreiten könnten, dann wäre der übersteigende Betrag im Sicherungsfall weg...
Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass hohe Zinsversprechungen -weit außerhalb der Norm- oft mit Kapitalproblemen der Banken einhergingen. Ein klassisches Beispiel war die Rieger-Bank - dort hätte sogar der oft zweifelhafte "gesunde Menschenverstand" viele Sorgen und Probleme vermieden. Und die Einlagensicherung war damals noch nicht so hoch wie heute...
Bevor Sie einer relativ unbekannten Bank Gelder überlassen, sollten Sie jedenfalls wissen, ob diese in den heimischen Haftungsverbänden Mitglied sind bzw. wie hoch die jeweilige Einlagensicherung des Stammhauses (im Ausland) ist.
Zweigniederlassungen von ausländischen Kreditinstituten unterliegen nämlich den jeweiligen (unterschiedlichen) Einlagensicherungsrichtlinien der entsprechenden Heimatländer.
Europäische Banken unterliegen der Europäischen Einagensicherung (siehe weiter unten), welche primär (bei Nicht-Euro-Ländern) ein etwaiges Währungsrisiko in sich birgt.
Bei der isländischen Kaupthing Edge kam es 2008 aus Sicherheitsgründen seitens FMA (Finanzmarktaufsicht) zum "Einfrieren" der Kundengelder, nach ein paar Wochen wurden den (zum Glück noch wenigen) österreichischen Kunden dann doch die Einlagen retourniert.
Relativ aktuelle Stände der Einlagensicherung in Europa sowie weltweit finden Sie übrigens beim Wikipedia-Link in der Linksammlung.
Bisherige Sicherungsfälle der Einlagensicherung in Österreich:
Mit 100.000 Euro sind die Spareinlagen für Private derzeit ausgesprochen solide gesichert. Wer über höhere Spareinlagen als 100.000 verfügt, sollte sein Geld aber unbedingt bei unterschiedlichen Banken anlegen. Z.b. 80.000 Euro da, 75.000 Euro dort. Abgesehen davon, kann man sich bei derartigem Vermögen auch durchaus vorsichtig in andere (relative sichere) Veranlagungsvarianten wagen.
Wenn ziemlich unbekannte Banken extrem nach oben abweichenden Zinsen versprechen, sollte der Sparer mit "Hausverstand" nun eigentlich ausreichend gewarnt sein und nicht alles auf eine Karte (Bank) setzen!
Aufgrund der EU-Richtlinie 2009/14/EG (CELEX Nr: 32009L0014[28]) gibt es seitens EU-Ländern seit 31.12.2010 eine einheitliche Einlagensicherung von 100.000 Euro. Die EU-Staaten können mittels nationaler Gesetzgebung bessere Bedingungen festlegen, haben sich aber ziemlich einheitlich bei 100.000 Euro eingependelt (siehe Wikipedia-Link).
Einlagen in EU-Ländern sollten damit ebenso sicher sein, wie in Österreich. Wiewohl die Abwicklung im Insolvenzfall wohl etwas mühsamer wird: Korrespondenz in fremden Sprachen und mögliche Kursverluste außerhalb der Eurozone (der Gegenwert der Landeswährung könnte während der Bankenabwicklung massiv fallen) sind hier einzukalkulieren - so eine Bank in einem Land mit Fremdwährung pleite geht, hat das oft auch negative Auswirkungen auf die entsprechende Währung...
Auch Guthaben auf Bausparverträgen der heimischen Bausparkassen unterliegen der Einlagensicherung - die Bausparkassen sind ebenfalls den Haftungsverbänden beigetreten.
Geldmarie-Linktipps: