Ein Treuhandkonto (sehr häufig auch Anderkonto bzw. Treuhandanderkonto genannt) ist ein Girokonto, welches (zumeist) auf eigenen Namen (des Kontoinhabers) lautet, jedoch für jemanden Dritten treuhänderisch verwaltet wird.
Treuhandkonten werden häufig von Anwälten oder Notaren geführt, welche darauf die Geldflüsse ihrer Mandanten verwalten. Abgesehen von den Kontoführungsgebühren der Bank müssen die Mandanten für diese Verwaltungstätigkeit dem Treuhänder eine Hebegebühr bezahlen, welche sich nach Aufwand bzw. nach Betragshöhen gemäß jeweiliger Gebührenrichtsätze berechnet.
Häufig kommen Treuhandkonten (Anderkonten) auch bei Firmeninsolvenzen zum Einsatz - Masseverwalter eröffnen dann ein entsprechendes Konto.
Im Privatbereich gibt es z.B. Treuhandkonten für Minderjährige (Erbschaften, die bis zur Volljährigkeit verwaltet werden), klassischen Sachwalterangelegenheiten oder aber auch bei Verkäufen von Immobilien.
Bei letzteren bleibt der Kaufpreis so lange auf dem Treuhandkonto, bis der Rechtsakt (Eintragung ins Grundbuch etc.) abgeschlossen ist - und wird dann an den Verkäufer ausbezahlt (durch einen Wirtschaftstreuhänder).
Das Vermögen von Anderkonten ist bei einer Insolvenz des Treuhänder besonders geschützt und fällt nicht in eine etwaige Konkursmasse.
Auch Immobilienmakler, Immobilienverwalter oder Ziviltechniker verwenden Anderkonten häufig, zuletzt sind durch den Boom beim Crowdinvesting auch wieder viele Treuhandkonten entstanden.