Unter "Valuta" versteht man im Bankgeschäft zumeist die Wertstellung eines Betrages (einer Sollbuchung oder auch einer Habenbuchung) auf dem Konto. Auch der Begriff Valutadatum wird hier oft verwendet.
Die Valuta ist auf dem Kontoauszug sichtbar, wird aber in der Praxis vom Bankkunden selten beachtet. Die diesbezügliche Gefahr ist leicht anhand eines (früher) oft ähnlich vorkommenden Beispiels erklärt:
Ein Bankkunde erhält regelmäßig eine Kontogutschrift (Gehaltseingang, Pensionseingang, sonstige Gutschriften) auf sein Girokonto. Diese Gutschrift wird bereits am 28. des Monats bei der Bank (via Datenträger) eingebucht, ist aber erst per 31. des Monats wertgestellt (=Valuta ist der 31.). Das bedeutet, daß der Kunde den Betrag eigentlich erst frühestens am 31. abheben sollte.
Da aber viele Leute auf das liebe Geld schon warten und es auch gleich beheben, sobald es auf dem Kontoauszug aufscheint (im obigen Fall also am 28.), gerät der Bankkunde 3 Tage mit dem vor Valuta behobenen Betrag ins Minus. Für diese 3 Tage werden natürlich volle Überziehungszinsen berechnet (bei Konten ohne Überziehungsrahmen sogar unverschämt hohe Zinsen).
Die Bank hat natürlich in solchen Fällen nichts gegen eine Überziehung - denn das Geld ist ihr ja sicher, d.h. der kurzfristige Kredit ist ja jedenfalls abgedeckt. Risiko gleich Null, hoher Gewinn.
Insbesondere Pensionisten tappten früher häufig in die eben skizzierte "Valutafalle" - das neue Zahlungsdienstegesetz hat jedoch die Problematik mit der Valutastellung deutlich entschärft:
Seit dem 1.11.2009 gilt bei der Valutierung von Gutschriften das neue Zahlungsdienstegesetz (von der EU vorangetrieben). Dieses besagt, dass der Buchungstag auch der Valutatag sein muss. Die Banken halten sich hier sehr korrekt an diese Vorschrift - auch die Überweisungen sind mit dem neuen Zahlungsdienstegesetz wesentlich rascher geworden.
Inlandsüberweisungen sind in der Regel am nächsten Tag auf dem Empfängerkonto verbucht - Buchungsdatum und Valutadatum (Wertstellung) sind ident. So kommt es dieser Tage nur noch selten zu Behebungen vor dem eigentlichen Valutatag.
Die Valutierung wurde in Österreich von Konsumentenschützern immer wieder kritisiert (im Ausland ist dieses Instrument
oft nicht so bankenfreundlich gestaltet) - zum Teil zurecht. Die Banken haben sich mit dieser zweifelhaften Praxis lange Jahre ein nettes
Zusatzeinkommen gesichert.
Beachten Sie auch trotz der neuen Regelung immer den tatsächlichen Kontostand - nicht alle Buchungen unterliegen dem neuen Zahlungsdienstegesetz!
Seit 2012 darf eine elektronische Überweisung (via Internet) übrigens nur noch einen Werktag dauern. Bei Überweisungen via Papier (klassischer Zahlschein, EU-Überweisung etc.) darf es ein Tag länger sein.
Geldmarie-Tipps: