Während in Österreich Minuszinsen für Sparprodukte (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld etc.) lt. OGH-Urteil verboten sind, kann es bei Konten (die ja dem Zahlungsverkehr und nicht der Anlage dienen) sehr wohl zu einer negativen Verzinsung ("Negativzinsen", "Strafzinsen", "Minuszinsen" etc.) kommen.
Dies gilt sowohl für Privatkonten als auch für Firmenkonten. Während man bei Privatkonten bisweilen auf Negativzinsen verzichtet, machen in Zeiten extrem niedriger bzw. negativer Leitzinsen (z.B. des EURIBOR) fast alle Banken von der Möglichkeit Gebrauch, Firmenkunden auf dem Konto mit dem sogenannten "Verwahrentgelt" bzw. auch "Einlagenverwahrentgelt" zu belasten.
Beim Firmenkonto der Geldmarie bei der Bank Austria liest sich das z.B. so:
"Die Bank Austria verrechnet bei Konten von Unternehmern für Kontoeinlagen das vereinbarte Einlagenverwahrentgelt. Als Basis zur Berechnung werden die Einlagen pro Kunde auf Unternehmerkonten herangezogen und wird davon der Durchschnitt der monatlichen Einlagen errechnet. Dabei wird von dem den Schwellenwert übersteigenden Teil das vereinbarte Einlagenverwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5% verrechnet. Dieses Entgelt wird monatlich im Nachhinein auf ihrem Verrechnungskonto angelastet. Die Standardkonditionen für das Einlageverwahrentgelt finden Sie im Preisaushang und es steht Ihnen für Fragen Ihr Kundenbetreuer zur Verfügung."
Daraus resultiert: Gleich einmal nachsehen (oder den Kundenbetreuer fragen), ab welchem Betrag Firmenkontoeinlagen mit Negativzinsen belastet werden!
Zumeist üblich ist hier die Grenze von 100.000 Euro, aber welcher dann das "Verwahrentgelt" zur Anwendung/Verrechnung kommt.
Derartige Beträge haben kleinere Unternehmen eher selten am Konto, bei Mittelstandsunternehmen oder größeren Firmen sind solche Summen aber durchaus üblich (z.B. alleine für die Gehälter...). Auch bei kleineren Unternehmen kann es aber unangenehm werden, wenn sich nicht aus dem Unternehmen entnommene Gewinne am Firmenkonto anhäufen...
Einen einheitlichen Tipp, dem Verwahrentgelt zu entkommen, gibt es ob der unterschiedlichen Kontogebahrungen und Firmengrößen natürlich nicht. Man sollte aber jedenfalls einmal um die Existenz des Verwahrentgelts wissen, dessen Höhe kennen und auch in Erfahrung bringen, ab welchen Guthaben dieses zur Verrechnung kommt.
Oft sind ohnehin mehrere Konten (manchmal sogar mehrere Firmenkonten) vorhanden - man kann dann die Geldströme individuell lenken. Dabei aber nicht zu viel "herumbuchen" - denn für jede Buchung auf Firmenkonten fallen ebenfalls unterschiedliche Gebühren/Kosten an! Läuft man Gefahr, vom Verwahrentgeld betroffen zu sein, gilt es diese in Erfahrung zu bringen, erst dann kann gerechnet und gehandelt werden. Oft reicht es auch, Guthaben auf Privatkonten oder Sparkonten umzubuchen - das ist ab und an natürlich vorher mit dem Steuerberater zu besprechen...
Erst in den Jahren 2020ff wurde in Österreich (dem deutschen Vorbild folgend) das Verwahrentgelt relevant: Die extrem lange Niedrigzinsphase in Europa veranlasste die EZB den Banken Negativzinsen zu verrechnen, wenn diese bei den Notenbanken überschüssiges Geld deponieren.
So war es nur eine Frage der Zeit, dass die Banken diese Kosten auch weitergaben - zumindest bei Konten ist dies ja bekanntlich erlaubt...
Auch wenn man als Firmenkontobesitzer ohnehin schon mit einer Unzahl von diversen Spesen und Gebühren belastet ist: Über diese Weitergabe dieser "Strafzinsen" seitens der Banken darf man eigentlich nicht böse sein - zu viel Geld zu haben, kann für Banken in Niedrigzinsphasen nämlich sehr teuer werden. Daher ist eine 1:1-Weitergabe der EZB-Negativzinsen sicher nicht unseriös.