Beim Bausparen kann ja normalerweise nicht viel passieren - die staatlichen Prämien beim Bausparen hängen ohnehin von der (kaum mehr vorhandenen) Großzügigkeit des Finanzministers ab und auch bezüglich Verzinsung von Bausparverträgen führen Fehlentscheidungen nicht wirklich zu großen Katastrophen.
Und doch sollte man bei der Wahl des gewünschten Sparbetrages für den Bausparvertrag sehr sorgsam wählen: Eine Reduzierung des Ansparbetrages während der Laufzeit des Bausparvertrages bzw. auch die Nichtzahlung von einigen Beiträgen kann nämlich ganz schön teuer kommen...
Wie schon bei der vorzeitigen Kündigung von Bausparverträgen verrechnen die Bausparkassen Österreichs bei einem Nichterreichen des vertraglich vereinbarten Sparziels nämlich zumeist einen sogenannten "Verwaltungskostenbeitrag".
Dieser Beitrag macht oft mühsam ersparte Zinsen sowie staatliche Förderungen ziemlich zunichte und kann im Einzelfall schon einmal mehr als 200 Euro ausmachen.
Wählen Sie also im Zweifelsfall lieber eine geringere Startsumme für den Bausparvertrag. Ein nachträgliches Erhöhen der Einzahlungen ist nämlich immer und ohne Kosten möglich - normalerweise erhält man sogar vor Jahresende die Möglichkeit, auf die maximal mögliche Sparsumme pro Jahr aufzuzahlen.
Bausparberater sind oft keine guten Berater, wenn diese Sie in höhere Sparbeträge drängen - oft gar nicht ganz uneigennützig. Deren Provision beim Bausparen wird nämlich zumeist aus dem Ursprungsvertrag bezahlt - nachträgliche Erhöhungen werden zumeist nicht honoriert.
Treffen Sie demnach die Entscheidung nach der Ansparsumme unbedingt ohne Einflussnahme.
Den Sparbetrag aber auch nicht absichtlich zu niedrig ansetzen - je höher die Beträge, desto höher die Effektivverzinsung!
Eine vorzeitige Kündigung sollte man sich zuerst genau durchrechnen lassen - in der Anfangsphase wird man weniger ausbezahlt bekommen, als man schon eingezahlt hat - aber sogar diese kann günstiger sein als die Aufnahme eines Kredites.
Haben Sie nur einen kurzfristigen Engpaß, können Sie Verträge ja durchaus kurzzeitig reduzieren oder prämienfrei stellen (ein Anruf bei der Bausparkasse sollte alle Möglichkeiten aufzeigen). Gibt es dann die Möglichkeit zur Nachzahlung der "versäumten" Sparraten, so holen Sie das jedenfalls nach.
Auch wenn man das Sparziel nicht erreicht hat, kann eine "Strafzahlung" aufgrund des Nichterreichens des vereinbarten Sparziels oft noch durch ein persönliches Gespräch mit der Bausparkasse vermieden werden. Zumeist kann man diese zumindest etwas reduzieren - insbesondere, wenn gerade die Auszahlung eines alten Bausparvertrages vor der Türe steht und man auch bereit ist, einen neuen Vertrag abzuschließen...
In besonders blöden Fällen hat man vielleicht einige Sparraten nicht bezahlt und die Strafzahlung (welche vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird) ist ähnlich hoch wie diese Raten. Nehmen Sie (wenn Sie nur die eine oder andere Rate "ausgelassen" haben oder nur gering reduziert haben) unbedingt noch vor der Kündigung des Vertrages mit der Bausparkasse Kontakt auf und erfragen Sie, ob Sie noch aufzahlen können. Eine solche Aufzahlung auf das Sparziel ist oft kurzfristig erledigt (und nur kurz gebunden) und kann äußerst lukrativ werden!