Die Popularität des Bausparens ist auch ob der der Möglichkeit, mit kleinen Beträgen halbwegs nette Gesamtbeträge anzusparen, nach wie vor ungebrochen. Man spart 6 oder 10 Jahre an (6 Jahre sind deutlich häufiger) und bekommt dann den Ansparbetrag plus staatliche Prämien und Zinsen ausbezahlt. Oft werden das durchaus brauchbare Beträge, welche dann sehr individuell verwendet werden.
Was insbesondere jüngere Bausparer noch nicht wissen: Man kann die möglichen Einzahlungen beim Bausparen auch als Einmalzahlung (Einmalerlag) leisten.
Bei allen Bausparkassen Österreichs besteht die Möglichkeit, die Bausparverträge gleich zum Vertragsabschluss voll zu besparen.
Während die monatliche Maximalprämie (mit Anspruch auf staatliche Förderung) 100 Euro beträgt und die jährliche Maximalprämie somit bei 1.200 Euro liegt, kann man bei Bausparverträgen auf 6 Jahre gleich zu Beginn 7.200 Euro einzahlen. Bei Bausparverträgen auf 10 Jahre könnte man gar gleich 12.000 Euro einmalig erlegen.
Die Höhe der einmaligen Zahlungen ist bei den Bausparkassen unterschiedlich - manche Bausparkassen nehmen auch Einmalzahlungen von 1.000, 2.000, 3.000, 4.000, 5.000 Euro etc. an, ohne dass dann Folgeprämien über die vereinbarte Laufzeit zu leisten sind.
Auch oft eine Möglichkeit: 1.200 Euro (für das erste Jahr) gleich einzahlen und die folgenden Prämien dann wieder monatlich leisten. Vieles ist hier (im Rahmen der Höchstbeträge) möglich - einfach Ihren Bausparbetreuer im Bedarfsfall nach individuellen Lösungen fragen.
Im Vergleich zu monatlichen oder jährlichen Zahlungen haben solche Einmalerläge auf Bausparverträge (die oft eigene Produktnamen haben - "Goldener Vertrag" wird so ein Bausparvertrag übrigens bei der S-Bausparkasse genannt) durchaus einen Vorteil: Die Verzinsung des Bausparvertrages beginnt gleich ab der Einzahlung voll für den Gesamtbetrag zu laufen.
Das Kapital ist bei solchen Einmalerlags-Verträgen nämlich länger (volle 6 oder 10 Jahre) gebunden als bei laufender und gleichmäßiger Einzahlung (wo das Geld dann durchschnittlich nur 3 oder 5 Jahr gebunden wäre) - da gibt es natürlich auch gleich die ganze Verzinsung ab dem ersten Tag.
Einmalerläge auf Bausparverträge erhalten somit über die gewählte Laufzeit mehr Zinsen (und Zinseszinsen) als Ansparverträge.
Bei den staatlichen Prämien gibt es hingegen keinen Unterschied: Wie auch bei den Ansparverträgen gibt es bei den Einmalerlägen am Jahresende die Gutschrift für die Jahreseinzahlung. Während bei Anspar-Bausparern diese entsprechend der tatsächlichen Jahreseinzahlung erfolgt, gibt es bei den Einmalerlägen immer nur die Gutschrift für ein Jahr (nicht gleich für die gesamte Laufzeit) - der Betrag der Einmalzahlung wird demnach durch die Laufzeit geteilt und das Resultat daraus ist dann die Berechnungsgrundlage für die staatliche Prämie. In Summe also kein Vorteil einer Variante - aber auch kein Nachteil.
Da Bausparverträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Jahren über eine durchaus absehbare Laufzeit verfügen, kommt es häufig vor, dass Bausparer den angesparten Vertrag wieder veranlagen möchten. Nicht selten lassen sich die Bausparer dann nur die Zinsen und Prämien auszahlen (was in Zeiten schwacher Zinsen und Prämien nicht mehr sehr lukrativ ist) und legen das Kapital gleich wieder via Einmalzahlung auf einem neuen Bausparvertrag an.
Gerade ältere Menschen (die das Kapital eigentlich nicht mehr wirklich benötigen, aber einen Notgroschen haben wollen) machen gerne einen Folgevertrag als Einmalerlag. In manchen Fällen (bei besonders alten Bausparern) wird beim Abschluss auch eine Anordnung deponiert, wer das Guthaben aus dem Bausparvertrag im Ablebensfall erben soll. Eine solche Anordnugn ist z.B. bei der S-Bausparkasse als "Silberner Vertrag" (wohl in Anspielung auf die Haarfarbe der meisten Bausparer im höheren Alter) bekannt.
Für Folgeverträge gibt es oft interessante Aktionen bzw. auch kleine "Zuckerl" der Vermittler. Fragen Sie danach! Wenn nicht, lesen Sie bei den Linktipps weiter - online gibt es immer einen Abschlussbonus...
Auch oft möglich (insbesondere bei 6-Jahres-Verträgen): Eine Verlängerung (mit Weitersparen) auf 4 Jahre.
Weiters ab und an möglich: Individuelles Verlängern der Laufzeit ohne Weitersparen (daneben wird z.B. ein Neuvertrag mit Prämienanspruch abgeschlossen) und vieles mehr - immer wieder haben Bausparkassen interessante Optionen im Talon. Auch hier gilt: Fragen Sie im Bedarfsfall nach den Möglichkeiten!
Noch ein Hinweis für Bausparverträgen für Minderjährige als Einmalerlag: So der Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, muss zwecks Auszahlung an die Eltern den Bausparkassen eine "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" vom Pflegegericht (zumeist am Bezirksamt) vorgelegt werden (lt. §154/3 ABGB und § 234 ABGB) - beachten Sie gegebenenfalls diese unangenehme Hürde!