Es gibt frischen Nachwuchs in Ihrer Familie? Herzlichen Glückwunsch auch von der Geldmarie!
Der Bausparvertrag ist mit Sicherheit eine der interessantesten, einfachsten (und sichersten) Möglichkeiten, für einen jungen Erdenbürger ein kleines Vermögen bzw. solides Startkapital anzusparen.
Denn ob 20 Euro monatlich angespart, eine Jahresprämie hingeblättert wird oder gleich die gesamte mögliche Summe für 6 Jahre hingeblättert wird (Einmalerlag): Mit Zinsen und staatlichen Prämien resultiert in 18 Jahren sicher eine nette Summe, die der (derzeitige) Schreihals später mit Freude in Auto, Wohnung, Studium oder Sonstiges investieren muss/kann/darf.
Auch dem Baby steht schon die staatliche Förderung zu - einzig ein gesetzlicher Vertreter (Eltern) muss den Vertrag unterschreiben. Zahlen kann die Raten jeder der will - die Oma oder der Opa bzw. der Taufpate oder ein sonstiger Freund der Familie natürlich auch.
Mithilfe der Angabe der Versicherungsnummer weiß die gewählte Bausparkasse übrigens ganz genau, ob schon ein Bausparvertrag besteht - denn staatlich gefördert wird nur bis zu den maximalen Betragsgrenzen pro Person.
Die Möglichkeit von 4 Bausparverträgen bei 4 verschiedenen Bausparkassen mit maximaler Förderungsmöglichkeit ist schon lange nicht mehr gegeben (und war eigentlich nie vorgesehen bzw. erlaubt). Der Opa oder die Oma sollte also unbedingt vorher die Eltern eines Kindes fragen, ob schon ein (voller) Bausparvertrag vorhanden ist oder nicht - die Eltern müssen einen neuen Bausparvertrag ohnehin dann unterschreiben...
Für Kinder und Jugendliche dürfen die gleichen Summen prämienwirksam bespart werden wie bei Erwachsenen. Die aktuell möglichen Summen und Prämien finden Sie in unserer Rubrik Bausparprämien
Nach Ablauf der 6 Jahre (bei den meisten Bausparverträgen wird noch die "klassische" Laufzeit gewählt, es gibt aber oft auch seriöse Angebote über längere Laufzeiten, 10 Jahre werden hier immer häufiger) kann dann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen den Bausparvertrag auszahlen lassen, den Bausparvertrag verlängern lassen oder aber auch einfach einen neuen Vertrag beginnen und das Realisat des alten Vertrages anders veranlagen.
Erkundigen Sie sich jedenfalls vor Ablauf nach aktuellen und günstigen Verlängerungsmöglichkeiten!
Unbedingt noch zu erwähnen ist folgende Tatsache, die für so manchen braven Erziehungsberechtigten schon zur bösen Überraschung wurde:
Vertragsinhaber beim Bausparen ist der Minderjährige. Solange dieser noch minderjährig ist (und über kein eigenes Einkommen verfügt - da könnte er/sie nämlich schon selbst einen Bausparer abschließen) ist dies auch kein Problem, denn da kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen noch schalten und walten wie er/sie will.
Doch gab es schon Gerichtsurteile, wo Volljährige gegen den Willen der Eltern das (wohl von den Eltern) angesparte Kapital erhielt - die Bausparkasse muss nämlich ab Volljährigkeit des Vertragsinhabers bei der Kündigung des Vertrages eine Unterschrift von diesem einfordern.
Wer also ganz auf Nummer Sicher gehen will, passt bei der Laufzeit des Bausparvertrages auch darauf auf, daß zum Ablauf des Vertrages noch die eigene Verfügungsmöglichkeit über den Vertrag gegeben ist.
Natürlich kommt es nur eher selten vor, daß es dann wirklich zu Streitigkeiten vor Gericht kommt - darüber hinaus sind die Verträge ja auch oft ohnehin für die Kinder gedacht. Und doch ist es nicht unmöglich, dass sich junge Erwachsene (Jugendliche) mit den Eltern kräftig zerstreiten...
Aber wer gänzlich auf Nummer Sicher gehen möchte, kann ja die "Bausparformel" ändern: Statt 3x6 macht man z.B. 1x10, 1x6 und legt dann das Kapital noch ein wenig auf ein Sparbuch etc.
Unbedingt beim Bausparen für Kinder noch zu beachten: Wenn bei Bausparverträgen für Minderjährige das Gesamtguthaben 10.000 Euro übersteigt, muss bei der Auszahlung an die Eltern für die Bausparkassen eine "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" vom Pflegegericht (Bezirksamt) eingeholt werden (lt. §154/3 ABGB und § 234 ABGB) - achten Sie gegebenenfalls auf diese (unnötige) Grenze!
Geldmarie-Tipp:
Bausparen ist für den kreditlosen und sicherheitsorientierten Sparer sicher eine interessante Option.
Bausparen für Kinder und Jugendliche ist eine sehr sichere Veranlagung, bei welcher halbwegs gute (fast immer über der Inflationsrate liegende) Reinerträge winken.
Noch ein großer Vorteil, dessen sich viele Menschen nicht bewusst sind: Bei Ansparvarianten gibt es nur eine durchschnittliche Kapitalbindung von 3 Jahren.
Letzteres kurz erklärt: Die erste Einzahlung (bei monatlicher Zahlung) ist 6 Jahre gebunden, die letzte "Rate" nur einen Monat: Durchschnittliche Kapitalbindung = 3 Jahre.
Womit auch das seltsame Rätsel der Überschrift (ganz oben) gelöst sein sollte;-)