Wenn jemand sagt, er bekommt die Mindestpension, dann bekommt er mit einiger Sicherheit auch die sogenannte Ausgleichszulage. Denn die Ausgleichszulage ist der Betrag, der zum Erreichen des Richtsatzes für Pensionen (Mindestpension) fehlt.
Jeder Pensionsbezieher der im Inland lebt hat also diesen Anspruch auf Ausgleichszulage, sofern das gesamte Einkommen (Pension + sonstige Einkommen + Unterhaltsansprüche) unter dem jeweils geltenden Richtsatz (Mindestpension) liegt.
Ein Antrag auf Pension ist gleichzeitig auch ein Antrag auf Ausgleichszulage (wenn der Richtsatz nicht erreicht wird). In einigen Fällen (z.B. Scheidung) kann aber auch nach bereits erfolgter Pensionierung die Ausgleichszulage beantragt werden - zuständig ist hier der jeweilige Pensionsversicherungsträger (SVA, PVA, etc.). Bei späterem Entstehen des Anspruches auf Ausgleichzulage ist der Antrag in einer Frist von einem Monat zu stellen. Versäumen Sie diese Frist nicht, da ansonsten ältere Ansprüche verlorengehen!
Derzeit (Stand 2024) liegt der Richtsatz für die Ausgleichszulage alleinstehender Pensionisten (auch für Witwen und
Witwer gültig) bei Euro 1.217,97 pro Monat.
Wenn also der selbst erworbene Pensionsanspruch bei z.B. nur 800 Euro liegen würde, wäre die (eigentliche) Höhe der monatlichen Ausgleichszulage
Euro 417,97 Euro.
Der Richtsatz für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gleichen Haushalt leben liegt derzeit (Stand 2024) bei 1.921,46 Euro.
Bei Vorliegen einer bestimmten Anzahl an Beitragsmonaten (ab 360 bzw. 480 Beitragsmonaten) der Pflichtversicherung ob Erwerbstätigkeit gibt es zusätzlich noch einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus.
Die aktuellen Höhen von Ausgleichszulagenbonus bzw. Pensionsbonus bzw. die Grenzwerte und weitere Richtsätze (z.B. für Halbwaisen und Waisen) finden Sie beim Link ganz unten.
Gute Sache, die Ausgleichzulage, welche eigentlich tatsächlich eine Grundsicherung für Pensionisten darstellt. Man könnte sich sehr viel Administrationskosten ersparen, würde man die Grundsicherung auch für Erwerbstätige einführen - und zwar in eindeutiger Form und nicht in konfuser und politisch abhängiger Länderkompetenz wie aktuell gegeben.
Denn gerade in Zukunft wird es aufgrund des evidenten Unterfinanzierungsgrades des staatlichen Pensionssystems, der steigenden Lebenserwartung, der schlechteren Beschäftigungsverhältnisse (Stichworte: Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, unfreiwillige Selbständige, fehlende Ausbildung, Ausgliederung der Arbeit in Billiglohnländer etc.) weiterhin zu krassen Reformen im Pensionssystem kommen müssen.
Auch wenn heutzutage viel mehr Frauen (die ob damaliger Lebensplanung vielfach zu Hause blieben oder erst spät ins Erwerbsleben eintraten) eine eigene Pension erwerben - vielfach reicht es dann doch nur für eine Mindestpension.
Das Problem trifft aber auch immer häufiger Männer - und über tolle Privatpensionen oder Firmenpensionen verfügen alle diese Menschen nicht. Wie man die Ausgleichzulage (Mindestpension) auch immer in naher Zukunft bezeichnen wird: Sie wird leider schwer notwendig bleiben.
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