Wie schon bei der Wohnbauförderung sprengt auch der Heizkostenzuschuss die Kapazitäten der Geldmarie: Denn dieser Zuschuss ist in allen Bundesländern Österreichs individuell geregelt und unterliegt somit unterschiedlichen Kriterien bzw. werden auch laufend unterschiedliche Beträge ausbezahlt.
Da der Heizkostenzuschuss also Landessache ist, gibt es in manchen Bundesländern die Möglichkeit, einen solchen zu beantragen - in anderen Bundesländern wird dieser Zuschuss automatisch an alle Berechtigten ausbezahlt.
Eine Möglichkeit kann hier sein, dass man z.B. Bezieher einer Mindestpension (Bezieher der Ausgleichszulage) ist - und schon wird der Heizkostenzuschuss in den kalten Monaten automatisch ausbezahlt. Die Grundlagen und auch die Auszahlungsmodalidäten sind hier von Bundesland zu Bundesland jedoch absolut unterschiedlich - die Voraussetzung "Bedürftigkeit" ist jedenfalls überall gegeben.
Zumeist handelt es sich hier um Beträge um und über ca. 200 Euro (manchmal auch monatlich ausbezahlt, manchmal als Einmalbetrag).
Nach kälteren Wintern kommt es oft auch zu einer nachträglichen Erhöhung. Auch der Energiepreis (die Preise für Brennstoffe aller Art), die Inflationsrate und (leider) auch kommende Wahlen in Österreich bzw. in Bundesländern spielen da oft eine wesentliche Rolle. So gab es schon Kärtner Landeshauptleute, die diesen Zuschuss superpopulistisch bar auszahlen haben lassen.
Der Heizkostenzuschuss macht ja im oft saukalten Österreich durchaus Sinn - eine einheitliche, bundesweite und somit gerechte Regelung würde aber gleichfalls Sinn ergeben. Die aktuelle Gesetzeslage ist jedenfalls eine ziemliche Farce und dringend reformbedürftig.
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