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Schülerbeihilfe
Was ist die Schülerbeihilfe?
Hiebei handelt es sich um eine Beihilfe für schon "ältere", finanziell nicht gutgestellte, Schüler, die helfen soll, das finanzielle Auslangen zu
finden.
Wer hat Anspruch auf Schülerbeihilfe?
Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft, gleichgestellte EWR-Bürger, Konventionsflüchtlinge und Ausländer bzw. Staatenlose, bei denen zumindest ein
Elternteil mindestens 5 Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig war und seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.
- Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe.
- Soziale Bedürftigkeit (Kriterien: Einkommen, Familienstand, Familiengröße) muss gegeben sein.
- Schulbesuch muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben - diese Grenze erhöht sich aber um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in welchem
sich die Schüler länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben sowie um die Hälfte der Zeit, die sie Kinder auf Grund einer gesetzlichen
Verpflichtung bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gepflegt und erzogen haben, höchstens aber um insgesamt fünf Jahre.
Was ist die besondere Schülerbeihilfe?
Diese erhalten Studierende im Zeitraum der letzten 6 Monate vor der Abschlussprüfung.
Voraussetzungen
- Besuch einer höheren Schule für Berufstätige sowie
- Vorliegen von zumindest einjähriger Berufstätigkeit
- Beurlaubung bzw. Beendigung der Berufstätigkeit (Entfall der Bezüge) zwecks Vorbereitung auf die Prüfung
Höhe der Schülerbeihilfe?
1.608 Euro im Jahr = Grundbetrag. Erhöhung bzw. Minderung je nach familären bzw. beruflichen Umständen möglich (siehe Link unten)
Besondere Schülerbeihilfe: Monatlich 1.018 Euro + etwaige Erhöhungsbeträge (bei Ehe, Kindern - siehe Links unten)
(Stand 09/2024)
Beantragen der Schülerbeihilfe
Entsprechende Formulare und Zusatzinformationen sollte es in allen mittleren oder höheren Schulen geben. Die entsprechende Schule bestätigt den
Schulerfolg und die Schulstufe. Je nach Einkommen gilt es auch einen Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid beizulegen.
Achtung auch auf die Antragsfristen - für das betreffende Schuljahr bzw. Wintersemester endet die Antragsfrist am 31.12. eines Jahres. Für ein
Sommersemester am 31.05.
Geldmarie-Tipp:
Zwei nahe "Angehörige" der Schülerbeihilfe sind die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenhilfe. Diesbezügliche Informationen finden
Sie auch beim Link unten.
Geldmarie-Linktipps: