Normalerweise ist die Geldmarie bestrebt, sämtliche Artikel sorgfältig zu recherchieren und aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen. Bei der Wohnbauförderung ist sie allerdings am Umfang gescheitert - denn die Wohnbauförderung in Österreich ist seit den 1980ern Ländersache. Und daher auch in jedem Bundesland etwas anders geregelt.
Darüber hinaus gibt es auch laufend Veränderungen bei den Förderungsbestimmungen. Ob dieser häufigen Änderungen ist es also ideal, sich aktuell auf den jeweiligen Wohnbauförderungsseiten der Bundesländer schlau zu machen. Diese Seiten finden Sie auf dieser Seite in der Linksammlung ganz unten.
Prinzipiell kann jeder österreichische Staatsbürger (und auch EU-Bürger), welcher Eigentümer oder auch nur Miteigentümer einer Liegenschaft ist, um Wohnbauförderung ansuchen. Förderungen gibt es jedoch nur für den Hauptwohnsitz.
Hiebei werden von der jeweiligen Landesstelle entweder Baukostenzuschüsse (einmalig, keine Rückzahlung erforderlich), Annuitätenzuschüsse oder Zinszuschüsse (für einen Kredit) gewährt, sodass die Belastung für das Bauvorhaben (Umbau, Neubau, Ausbau etc.) nicht zu hoch ausfällt.
Da die Eigenheimförderung in allen Bundesländern unterschiedlichen Regelungen unterliegt, gibt es Unterschiede in der Höhe der Förderung wie auch bei der Förderungsart sowie bei den Einkommensgrenzen, welche zu einer Förderung berechtigen.
Finden Sie bei den Geldmarie-Linktipps die jeweils zuständigen Förderstellen bzw. die genauen Informationen über den Ablauf bzw. die Möglichkeit einer Förderung für Ihr Bauvorhaben. Sollte ein Link nicht mehr funktionieren (die Bundesländer ändern da oft etwas), würden wir uns über einen entsprechenden Hinweis (Mail) sehr freuen!
Geldmarie-Linktipps: