Wer ein Haus bzw. eine Wohnung kauft, beschäftigt sich primär einmal mit den Anschaffungskosten dieser Immobilie. Und doch sollte man auch auf die Folgekosten beim Wohnen großen Wert legen - der Energieausweis kann hier entscheidend helfen, rasch den Überblick über die zu erwartenden Heizkosten zu bekommen.
Seit 1.1.2008 ist er gesetzlich bei Neubauten vorgeschrieben, seit 1.1.2009 gilt er auch für Altbauten: der Energieausweis. Beim Energieausweis werden Gebäude bzw. Wohnungen energetisch bewertet - d.h. es wird der notwendige Heizwärmebedarf ermittelt, um ein Wohngebäude ganzjährig über 20 Grad Celsius zu halten.
Hierbei wird der Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ermittelt - und folglich in kwh/m2/a angegeben. 10 kWh/m2 Bedarf an Heizwärme entsprechen übrigens ca. der Heizleistung von 1 Liter Heizöl bzw. 1m3 Erdgas/Jahr - haben Sie also einen Heizwärmebedarf von genau 10 kWh/m2 und 80 m2 Wohnfläche, benötigen Sie pro Jahr ca. 80 Liter Heizöl oder 80m3 Gas.
Die ideale Stufe bei dieser Bewertung ist die Stufe A++, welche auch Passivhausstandard entspricht. Hier liegt der Heizwärmebedarf unter (bzw. genau bei) 10 kWh/m2/a.
Ebenfalls mit sehr geringen Heizkosten kann man bei einer Bewertung von A+ (bis 15 kWh/m2/a) oder A (bis 25 kWH/m2/a) rechnen - hier spricht man dann auch von Niedrigstenergiehäusern.
Auch noch niedrig (wenn auch nicht mehr "niedrigst") ist der Energieverbrauch bei der Energieklasse B - bis 50 kWh/m2/a darf hier der Energiebedarf betragen.
Bis 100 kWh/m2/a geht die Stufe C - hier wird es beim Neubau bzw. bei Sanierungen schon kritisch. Höher sollte der Energieverbrauch keinesfalls sein.
Die Klassen D (bis 150 kWh/m2/a), E (bis 200 kWh/m2/a), F (bis 250 kWh/m2/a) und G (über 250 kWh/m2/a) bezeichnen alte und thermisch unsanierte Gebäude - bei derartigen Energieklassen ist absoluter Sanierungsbedarf gegeben und wohl auch (schon sehr bald) lohnend.
Auch wenn der Energieausweis eigentlich schon einige Jahre beim Verkauf oder Vermieten von Häuser oder Wohnungen verpflichtend ist, wird auf diesen noch immer gerne "vergessen". Einige Bauten (z.B. Bauten in historischen Schutzzonen, landwirtschaftliche Gebäude, Kirchen etc.) sind davon ausgenommen und kaum ein Käufer klagte bisweilen die Nichtvorlage eines Energieausweises ein.
Häufig behelfen sich Verkäufer oder Vermieter mit dem Vertragszusatz, dass der Energieverbrauch einem vergleichbaren Gebäude entspricht - eine sehr schwammige Formulierung, welche früher oder später doch einmal zu rechtlichen Problemen führen könnte.
Die Kosten eines Energieausweises für ein durchschnittliches Einfamilienhaus betragen rund 500 Euro, gültig ist der Ausweis 10 Jahre.
Weiterführende Informationen zum Energieausweis erhalten Sie bei den Linktipps.
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