Keine Frage - wer bei einem Mobilfunkbetreiber noch einen Altvertrag hat, sollte sich bei einer Verlängerung dieser Verträge nicht mit Peanuts abspeisen lassen: Denn die Tarife (Grundgebühr wie auch die Sprachtelefonie und weitere Funktionen) sind dieser Tage viel günstiger also noch in der Steinzeit der Mobiltelefonie (die noch gar nicht so lange her ist).
Mobilfunkbetreiber lassen Ihnen nämlich den 50-Euro-Gutschein oder das neue Handy nur deswegen zukommen, damit Sie wieder 12, 24 oder noch mehr Monate an diesen gebunden sind. Man freut sich über ein "Geschenk" - und zahlt dann vielleicht doch drauf...
Aber ungebunden lebt es sich oft leichter. Besonders im gut liberalisierten Markt der Handybetreiber. Schauen Sie also dem Handygaul genau ins Maul:
Rechnen Sie einmal genau durch, ob nicht andere Mobilfunkmütter auch schöne Töchter haben - und handeln Sie danach. Im Notfall können Sie ja immer noch Ihre geliebte Rufnummer mitnehmen. Der neue Betreiber weiß ganz genau, wie das geht.
Wenn Sie zum Schluss kommen, dass der derzeitige Anbieter a la longue doch nicht der Günstigste ist: Ein Wechsel ist gar nicht so schwer. Einfach das entsprechende Formular (Link unten) ausdrucken und sinngemäß ausfüllen.
Auf alle Fälle sollten Sie aber vorher auch die bestehende Vereinbarung mit Ihrem Handybetreiber beachten: Viele Menschen (vor allem jüngere Jahrgänge) wechseln nämlich Anbieter wie Handys sehr rasch - und sind dann aber durch das neue Smartphone (oder aber auch durch eine Gutschrift bzw. Minuspunkte bei den Bonuspunkten) lange an den Betreiber gebunden. Auch die Geldmarie (=Durchschnitts- bis Wenigtelefonierer) hat einmal jahrelang Minuspunkte abgedient - eine mühsame Sache. Drum: "Prüfe, wer sich ewig binden";-)
Es auch noch die Möglichkeit, den Text des unten zu findenden Musterbriefes bei der Datumszeile auf "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ändern - hier verbleibt aber eine gewisse Unsicherheit über den tatsächlichen Kündigungstermin bzw. der Funktionsdauer des Handys. Sicherheitshalber also besser diesen beim Betreiber erfragen.
Seit 26.2.2016 muss es möglich sein, einen Vertrag ohne spezielle Bindungsdauer (z.B. wegen Gratis-Smartphone etc.) mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jederzeit zu kündigen! Dies gilt auch für Verträge, die vor dem genannten Datum abgeschlossen wurden!
Die Geldmarie empfiehlt (auch wenn es ein wenig mehr kostet), solche Kündigungen eingeschrieben abzusenden.
Sollten Sie schon länger ein Mobiltelefon besitzen und nun den Betreiber ohne Mitnahme der Rufnummer wechseln: Auch wenn es ein paar Euro mehr kostet - agieren Sie einige Monate mit 2 Handys. In dieser Zeit können Sie einerseits alle Freunde verständigen (SMS!) - und andererseits auch die eingehenden Anrufe auf die neue Rufnummer hinweisen. Das erhält vielleicht einige Freunde sowie Geschäftspartner.
Außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist gibt es noch die (seltene) Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Ändert der Betreiber seine AGB's zu Ungunsten der Kunden, können die Kunden innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist aus diesen Verträgen vorzeitig aussteigen (müssen also nicht jede Änderung akzeptieren).
Geldmarie-Linktipp: