Die Kündigung eines Bausparvertrages ist eigentlich keine sehr schwere Übung - man sollte auf eine Kündigung zum Ablauf jedoch nicht vergessen. Denn 6 Jahre (oder 10 Jahre bei längeren Verträgen) sind schneller um als man glaubt - und schon liegt eine schöne Summe für Sie abholbereit auf dem Bausparvertrag.
Die Bausparkasse überweist Ihnen diese Summe nicht automatisch - diese müssen Sie selbst anfordern. Normalerweise wird Ihr Bausparberater (bzw. Bankberater, Versicherungsberater, Finanzberater) ohnehin mit einem neuen Angebot (Verlängerung oder Neuabschluss eines Folgevertrages - manchmal mit netten Konditionen für Stammkunden) auf Sie zukommen.
So Sie einen Folgevertrag/Anschlussvertrag bei der gleichen Bausparkasse abschließen, kann die Kündigung des alten Bausparvertrages gleichzeitig mit dem Neuabschluss erledigt werden.
Wenn dem aber nicht der Fall ist oder Sie einfach die Bausparkasse wechseln wollen bzw. keinen neuen Vertrag mehr abschließen möchten, verwenden Sie einfach das untenstehende Formular. Dieses ist für alle 4 Bausparkassen aus Österreich verwendbar.
Senden Sie dieses Formular schon ca. 1 Monat vor Ablauf des Bausparers an Ihre Bausparkasse - somit ist eine rechtzeitige Bearbeitung gesichert und das Geld wird wenige Tage nach Ablauf schon auf Ihrem Konto sein. Eine Beilage des Vertrages ist nicht erforderlich.
Achtung jedoch bei vorzeitigen Kündigungen - die können ganz schön Geld kosten (ca. 200 Euro). Mehr Informationen über die vorzeitige Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier: Vorzeitige Kündigung Bausparen.
Und beachten Sie, dass bei Bausparverträgen für Minderjährige, deren Guthaben 10.000 Euro übersteigt, zwecks Auszahlung an die Eltern für die Bausparkassen eine "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" vom Pflegegericht (Bezirksamt) vonnöten ist (lt. §154/3 ABGB und § 234 ABGB) - achten Sie gegebenenfalls schon vor dem Abschluss solcher Verträge auf diese behördliche Grenze!