Besitzverhältnisse bzw. Rechtsverhältnisse bei Grundstücken können oft ganz schön kompliziert sein. Aus erbrechtlichen, historischen oder auch aktuellen Fakten (z.B. Kreditsicherheit) und Tatsachen können sich da schon sehr interessante (und oft auch unangenehme) Inhalte im Grundbuch finden.
Umso wichtiger ist es, beim Erwerb (bzw. auch beim Erbe oder bei Schenkung) eines Grundstückes dem Gaul auch ins Maul zu sehen: In diesem Falle wirft man (oder der mit der Abwicklung betraute Rechtsvertreter wie z.B. ein Notar) einen genauen Blick ins Grundbuch.
Das Grundbuch wird von den heimischen Bezirksgerichten geführt und ist ein öffentliches Verzeichnis (nicht mehr wie früher in klassischer Buchform), in welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen (= z.B. Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten, Servitute, Lasten etc.) Rechte eingetragen werden. Auch weitere Anmerkungen in vielen Varianten (z.B. Klagen, Rangordnungen, Konkurse etc.) werden im Grundbuch festgehalten.
Tatsächlich verbrieft werden diese Rechte erst durch erfolgten Eintrag ins Grundbuch (z.B. der Eigentümerwechsel einer Liegenschaft). Eine Einsicht in das Grundbuch ist allen möglich!
Das Studium eines Grundbuches ist in manchen Fällen schon fast als "eigene Wissenschaft" zu betrachten. In der Regel sollte dies ein kundiger Beauftragter (Notar, Rechtsanwalt) aber ohne Fehler bewältigen können, sodass Ihnen aus "Altlasten" im Grundbuch keine negativen Konsequenzen erwachsen werden.
Hypotheken werden übrigens immer im C-Blatt (Lastenblatt) des Hauptbuches eingetragen - vergessen Sie nicht, dass Sie nach der Kreditrückzahlung das Lastenblatt auch wieder von der Vormerkung der Hypothek durch die Bank befreien. Banken vergessen das nämlich (ob der zumeist langen Laufzeiten) sehr gerne - sollten Sie das Grundstück dann nämlich z.B. veräußern wollen, wäre da noch ein (irritierender) Eintrag im Grundbuch.
Beachten Sie aber, dass Flächenwidmungen im Grundbuch nicht vermerkt sind - wenn es hier Fragen und Unsicherheiten gibt, sollte man sich mit der örtlichen Gemeinde in Verbindung setzen und dort die jeweiligen Flächenwidmungen sowie die lokalen Bauvorschriften erfragen.
Weiteres Wissen rund um das Grundbuch bietet auch noch die "staatliche Bürgerserviceseite" HELP.gv.at - den Link finden Sie unten.
Die Grundbucheintragsgebühr kostet seit dem Jahr 2011 1,1% vom Kaufpreis (davor: 1%).
Geldmarie-Linktipp: