Bei einer Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung für eine Schuld. Dabei verpflichtet sich der Bürge (bzw. die Bürgen), dem Gläubiger die Schuld abzulösen, wenn der eigentliche Schuldner (welcher ja nicht der Bürge ist) den Zahlungen nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann.
Um rechtswirksam zu sein, bedarf es eines schriftlchen Vertrages zwischen Bürge und Gläubiger. Der Bürge "bürgt" somit für den Schuldner gegenüber dem Gläubiger.
Zumeist kommt es in der Praxis bei Krediten zu Bürgschaften. Da der Kreditnehmer einerseits nicht über eine dem Kreditwunsch angemessene Bonität verfügt und andererseits vielleicht auch keine ausreichenden Sicherheiten erbringen kann, kann es mittels Kreditbürgschaft trotzdem zu einer Kreditvergabe kommen.
Es muss sich lediglich ein Bürge (manchmal auch mehrere Bürgen) mit guter bzw. ausreichender Bonität bzw. Sicherheiten finden.
Eine sinnvolle Bürgschaft aus der Praxis: Der frische Schul- oder Studiumsabsolvent kauft sich eine Wohnung oder möchte diese neu adaptieren, verfügt aber noch über kein regelmäßiges bzw. ausreichendes Einkommen. Soweit hier familäre Eintracht herrscht, die Eltern aber den Geldbedarf nicht selbst aufbringen können oder wollen, könnten diese z.B. die Bürgschaft für diesen Kredit übernehmen.
Gegen solche (sinnvollen) Konstrukte wäre ja noch nicht viel zu sagen.
Insbesondere junge Menschen unterschätzen sehr häufig die Auswirkungen von Bürgschaften. Besonders die junge Liebe bzw. reine Naivität in Sachen Bürgschaft treibt so manchen jungen Menschen zu unbedachten Unterschriften auf Bürgschaftsverträgen.
Nicht selten bleibt dann von der (einst) großen Liebe dann nur noch ein großer Haufen Schulden. Der Kreditnehmer (Ex-Partner) zahlt nicht - und die Bank greift dann rasch auf das Vermögen des Bürgen zu.
Was Sie keinesfalls machen sollten: Bürgen Sie nicht für einfache Konsumkredite. Bürgschaften für z.B. einen Autokauf wurden schon häufig sehr rasch schlagend, wenn sich der eigentliche Schuldner ohne Kaskoversicherung um eine Laterne gewickelt hat...
Solche private Katastrophen wären wohl beliebig fortzusetzen. Passen Sie jedenfalls sehr gut auf, wem Sie da bürgen!
Was viele Bürgen auch nicht bedenken: Eine Bürgschaft für einen Kredit belastet Ihre persönliche Kreditmöglichkeiten. Denn diese ist natürlich genauso gespeichert (da sie ja jederzeit schlagend werden kann) wie ein normaler Kredit.
Oft schon bekam dann ein unbelasteter Bürge selbst keinen Kredit mehr - denn seine Kreditgrenzen sind ja schon durch eine Bürgschaft ausgelastet. Dabei muss diese Bürgschaft seitens Kreditgeber gar nicht in Anspruch genommen worden sein - das Vorhandensein dieser Verpflichtung reicht manchmal schon aus, dass man als "reiner Bürge" keinen Kredit mehr bekommt.
Vermeiden Sie also bei Möglichkeit reine Bürgschaften aus "Liebe und Freundschaft" bzw. versuchen Sie, diese zu begrenzen (siehe unten). Sehen Sie sich auch ganz genau an, wofür Sie da bürgen...
Bei Trennungen oder Scheidungen klären Sie auch die Bürgschaften entsprechend ab - denn diese bleiben natürlich bis zur Rückführung der Schulden aufrecht (es sei denn, es unterschreibt nun jemand anderer die Bürgschaft bzw. die Bank verzichtet auf diese).
Die Bürgschaft als "Bürge und Zahler" ist die häufigste Bürgschaftsart in Sachen Kredite. Die Haftung des Bürgen ist hier mit "ungeteilter Hand" gegeben - d.h. der Bürge haftet wie auch der eigentliche Kreditnehmer für den gesamten Kreditbetrag (plus Kreditzinsen und Kreditkosten).
Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, so bleibt es dem Kreditgeber überlassen, bei wem er die Schuld einbringlich macht. Von der Übernahme einer Kreditrate über Gehaltsexekutionen bis hin zu Pfändungen ist hier jede Konsequenz möglich.
Natürlich wird der Kreditgeber zuerst beim Kreditnehmer sein Glück versuchen - doch dann kann er (und wird er) auch rasch auch beim Bürgen zugreifen, so dort vielleicht mehr Erfolg zu erwarten ist.
Machen Sie aus einer Bürgschaft (wenn Sie diese schon eingehen müssen) kein Fass ohne Boden.
Eine Ausfallsbürgschaft ist eine abgeschwächte Bürgschaftsform. Hier muss der Gläubiger nämlich zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen (bis hin zur Exekution) um vom Schuldner Geld zu bekommen und darf sich nicht gleich an den Ausfallsbürgen wenden.
Auch wenn eine Ausfallsbürgschaft dem Bürgen ebenso viel Geld kosten kann: Man kann zumindest nicht umgehend zur Zahlung herangezogen werden.
Auch eine Haftungsbegrenzung macht durchaus Sinn. Denn oft fehlen dem Schuldner nur ein paar Euro Sicherheiten zur Kreditgewährung - deswegen auch das Erfordernis der Bürgschaft.
Mit einer Haftungsbegrenzung könnten Sie als Bürge die Obergrenze Ihrer Bürgschaft limitieren: Z.b. nur auf die halbe Kreditsumme oder einen sonstigen Betrag, der Sie bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers finanziell nicht schwer beschädigt.
Auch eine zeitliche Begrenzung einer Bürgschaft macht oft Sinn - vermeiden Sie bei solchen Bürgschaftsverträgen unbedingt die sogenannte Prolongationsklausel. Diese würde nämlich eine Verlängerung erlauben - und das ist ja nicht der Sinn einer zeitlich begrenzten Bürgschaft...
So Sie also schon als Kreditbürgin oder Kreditbürge unterschreiben: Unbedingt vorher den Bürgschaftsvertrag durchlesen (bzw. vielleicht sogar von Rechtsanwälten prüfen lassen) und gut verhandeln.
Sehr häufig kommt es bei Kreditvergaben auch dazu, dass Kreditgeber Menschen ohne Einkommen als Kreditbürge oder Mitschuldner unterschreiben lassen.
So Sie davon betroffen sind und nun kräftig zur Kasse gebeten werden (weil der Hauptschuldner die Tilgung nicht mehr vornehmen kann) empfiehlt sich oft ein Beratungsgespräch bei einer Konsumentenschutzorganisation oder beim Rechtsanwalt. Bürgschaften von Einkommens- und Vermögenslosen sind nämlich zumeist nichts rechtswirksam und können oft erfolgreich vor Gericht bekämpft werden.
Häufig ein legitimer Ausweg für ohnehin schon einkommensschwache Menschen aus der (oft unverschuldeten) Kreditklemme.