Als die Geldmarie noch im Sold einer (zwischenzeitlich wegfusionierten) Bank stand, gab es eine Aktion: Den Blitzkredit. Man garantierte dem neuen Kreditnehmer die komplette Abwicklung des Kredites binnen einer Stunde. In den meisten Fällen (soweit die nötigen Unterlagen wie Lohnzettel & Co. vorgelegt werden konnten) war das zeitlich auch absolut kein Problem.
Mittlerweile verkauft man Kredite schon länger nicht mehr über die Bearbeitungszeit - diese beträgt jedoch bei einfachen Krediten nicht wesentlich mehr als eine Stunde Arbeitszeit, welche sich aber auf mehrere Etappen aufteilen kann. Bei Hypothekarkrediten oder auch komplizierten Unternehmerkrediten darf es in Summe schon ein wenig länger dauern...
Für die Einrichtung (Bearbeitung) des Kredites halten sich die meisten Kreditinstitute mit der sogenannten Bearbeitungsgebühr (kurz: BAG) ziemlich schadlos - als ob sie mit den Zinserträgen und sonstigen Provisionserträgen für etwaige Sicherheiten (z.b. Versicherungen) nichts verdienen würden...
Die Geldmarie möchte gar nicht wissen, was z.B. ein Versicherungskunde sagen würde, wenn man für ein Vorsorgegespräch mit anschließendem Abschluss noch eine Bearbeitungsgebühr verlangen würde...
Wie auch immer - vielleicht ist ja die Bearbeitungsgebühr schon bald Geschichte - siehe ganz unten...
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist bei den Banken äußerst unterschiedlich. Von 0% bis 3% der Kreditsumme ist hier alles möglich. Manche Kreditinstitute verrechnen auch einen Fixbetrag (je nach Kreditlaufzeit und Kredithöhe).
Ein halbwegs eindeutiger Trend ist feststellbar: Je geringer die Kredithöhe und je kürzer die Kreditlaufzeit, desto höher wird die BAG veranschlagt.
Noch ein (trauriger, weil eigentlich unfairer) Trend: Je schlechter die Bonität des Kunden, desto höher wird auch die Bearbeitungsgebühr aufallen. Ein typisches Kapitalismusmerkmal...
Wie schon erwähnt: Alles ist möglich, nix ist fix. Zumindest bei der Bearbeitungsgebühr. Denn diese sollten Sie im Vorfeld einer Kreditvergabe unbedingt hinterfragen. Wenn Bank A z.B. 3% Bearbeitungsgebühr verlangt und Bank B nur 2%, so konfrontieren Sie den Bankberater der Bank A mit dem Unterschied und erfragen Sie resulut, warum das bei Bank A so teuer ist.
Gerade Kunden mit guter Bonität sollten die BAG runter- oder gar wegverhandeln. Ein Kreditoffert einer Konkurrenzbank macht hier sicher Sinn - idealerweise (wenn Sie entsprechend viel Zeit haben) sollten Sie überhaupt ein paar Banken mit (inhaltlich identen) Ihrem Kreditwunsch konfrontieren.
Denn wirklich interessant ist im Vergleich nicht die Bearbeitungsgebühr oder der Zinssatz sondern der Effektivzinssatz bzw. die Gesamtbelastung (Gesamtrückzahlungssumme). Über diese Daten können Sie verschiedene Offerte transparent vergleichen und sich dann für den Bestbieter entscheiden.
Aber Vorsicht: Auch hier sollte man noch andere Überlegungen einfließen lassen. Fixzinssätze, Berechnungsgrundlagen für den laufenden Zinssatz bzw. vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten bzw. sonstige Klauseln unbedingt erfragen und abwägen.
Beim Verhandeln der BAG aber auch nicht übertreiben: Wer 5.000 Euro auf 2 Jahre aufnehmen möchte, wird wohl kaum ohne Bearbeitungsgebühr wegkommen. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5% oder 1% bei einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren ist wohl auch keine Katastrophe. Also realistisch bleiben und vergleichen, vergleichen, vergleichen...
Wenn Sie über einen Kreditvermittler oder Kreditzubringer zur Bank gekommen sind, könnte auch dieser via Bearbeitungsgebühr "mitschneiden" - erfragen Sie dies. So dem so ist, könnte dieser Vermittler ja auf die Gebühr gänzlich oder teilweise verzichten...
Übrigens: Die Bearbeitungsgebühr ist einmalig und wird nur bei einer tatsächlichen Kreditvergabe eingehoben - ein Kreditangebot (Kreditoffert) muss auch weiterhin kostenlos und unverbindlich sein.
Nachdem 2016 der VKI schon Musterprozesse in Sachen Bearbeitungsgebühr gegen Banken für sich entschieden hat, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Bearbeitungsgebühren in Zukunft gänzlich wegfallen.
Einige Banken tragen dem schon seit 2016 Rechnung - natürlich kann man diese einmaligen Erträgen auch in anderen Komponenten (wie dem Zinssatz) einbauen. Der Wegfall der sogenannten "BAG" macht den Vergleich von Krediten aber leichter - und ist daher aus Konsumentenschutzgründen durchaus zu begrüßen.
Stand 2024 gibt es auch schon erste OGH-Urteile und Sammelklagen werden vorbereitet - das langsame Ende der Kreditbearbeitungsgebühren rückt wohl näher...