Wenn Sie sich mit einem bösartigen Kredithai und dessen Gehilfen herumschlagen müssen, hilft bestenfalls eine Schuldnerberatung oder gar die nächstgelegene Polizeistation.
Folgend geht es um den Umgang mit seriösen Inkassobüros. Eine Branche, die aufgrund des hohen Verschuldungsgrades bei Privaten sowie Unternehmen nach wie vor boomt.
Wenn eine Geldforderung nicht pünktlich (und gänzlich) zur gesetzten Fälligkeit einlangt, so muss der Gläubiger versuchen, die Forderung über externe Stellen einbringlich zu machen. Eine (oder eine zweite) Mahnung ist zwar im Geschäftsleben üblich - jedoch diesbezüglich nicht vorgeschrieben. Sehr wohl müssen Sie die Forderung aber zuerst fällig stellen (soweit nicht schon vorher vereinbart) und darüber den Schuldner entsprechend informieren. Weitere Mahnungen sind unnötig - können aber natürlich (wenn man den Schuldner nicht verärgern will) noch getätigt werden.
Wer nun die Forderung nicht gerichtlich einklagen möchte, wird sich in vielen Fällen an ein professionelles Inkassobüro wenden.
Vorab: Ein seriöses Inkassobüro wird die Schuld nicht mit Fäusten oder Drohungen eintreiben und hat auch kein Recht, sich Eigentum des Schuldners anzueignen. Der Schuldner muss das Inkassobüro auch nicht in seine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten lassen - im Unterschied zu einem Gerichtsvollzieher (Exekutor), der sich sogar die Exekutive zwecks Wohnungseintritt zu Hilfe rufen kann.
Da in der Praxis die Gebühren von Inkassobüros sehr abenteuerlich gestaltet wurden, gibt es eine gesetzliche Regelung: Die Inkassogebührenverordnung. In dieser sind die Höchstsätze geregelt, welche aber nur nach tatsächlichen und angemessenen (auch im Verhältnis zur Forderungssumme) Aufwänden verrechnet werden dürfen.
Der dadurch dem Gläubiger entstehende Aufwand kann (und wird) dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden.
Eine hochseriöse Adresse in Sachen Inkassobüro ist übrigens der heimische Kreditschutzverband (KSV).
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