Bei der Kreditfähigkeit handelt es sich primär um die rechtliche Fähigkeit, einen Kreditvertrag abschließen zu dürfen. Die Geschäftsfähigkeit des Kreditantragsstellers muss dazu jedenfalls gegeben sein.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Kreditfähigkeit ist die Volljährigkeit (18 Jahre). Aber in Ausnahmefällen können auch mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag) Kreditnehmer sein: Bei Zustimmung (bzw. Haftung) der Eltern oder bei regelmäßigen eigenem Einkommen sind kleinere Kredite auch für mündige Minderjährige möglich.
Eine weitere Komponente in Sachen Kreditfähigkeit ist die geistige Verfassung des Kreditwerbers. Ist zum Beispiel ein Sachwalter bzw. ein gesetzlicher Vertreter bestimmt, ist eine Kreditvergabe nicht bzw. nur nach Rücksprache (und Besicherung) seitens Sachwalter u.a. möglich.
Im Gegensatz zur Kreditfähigkeit bestimmt die Kreditwürdigkeit hauptsächlich die Bonität eines Kreditwerbers - also die Wahrscheinlichkeit bzw. die Möglichkeiten, einen Kredit auch zurückzahlen zu können.
Kreditfähig sind also sehr viele - kreditwürdig schon deutlich weniger;-)