Wer in Österreich einen verbrieften Kredit unterfertigt (schriftlicher Kreditvertrag) musste bis 2010 0,8% der Kreditsumme an den Staat abliefern. Das Inkasso der Kreditvertragsgebühr übernahmen die Kreditgeber und führten den Betrag an den Fiskus ab.
Bei Kontokorrentkrediten (von Firmen) gab es sogar einen höheren Satz: Betrug die Laufzeit des Kredites über 5 Jahre, mussten 1,5% des vereinbarten Rahmens an den Fiskus abgeliefert werden.
Diese Steuer (Abgabe) war ein europaweites Unikat.
Ca. 150 Millionen Euro holte sich der Staat jährlich aus dieser Gebühr - zu ca. je 50% von Privat und von Unternehmen.
Der Staat kassierte hier jedoch Gebühren ohne Grundlage - Arbeit hatte man mit der Kreditvergabe ja keine.
Für die Kreditnehmer (die sich den Kredit ja selten nur aus reinem Vergnügen nehmen) entstand jedoch eine oft massive Zusatzbelastung. Wer z.B. einen Privatkredit von 100.000 Euro aufnahm, durfte gleich 800 Euro davon an den Staat abliefern. Das erhöhte den Effektivzinssatz und schwächte die Bonität des Kreditnehmers absolut unnötig.
Anlässlich der Budgetsanierung für 2011 wurden auch einige (wenige) gute Taten gesetzt. In Sachen Kreditvertragsgebühr gab es sogar sehr gute Nachrichten - diese fiel nämlich ab 1.1.2011 tatsächlich und gänzlich weg!