Erst in den 1970er-Jahren ging das ganze Kreditspiel so richtig los: Die Privatkunden wurden von den Banken auch für den Kreditbereich entdeckt und ab sofort heftig umworben. Konnte jemand seine Schulden nicht bezahlen, wurde seitens Kreditgeber gepfändet und verkauft, was nicht niet- und nagelfest war.
Diese (teilweise verständliche) Praxis hat sich bis heute kaum geändert - jedoch steht privaten Schuldnern nunmehr seit 1995 auch die Möglichkeit des umgangssprachlich sogenannten "Privatkonkurses" zur Verfügung.
Korrekt wird der Privatkonkurs auch gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet. Hiebei hat der Schuldner die Möglichkeit, dass bei korrekter Rückzahlung eines Teils der Schulden seitens Gläubiger (Banken & Co.) auf Rückzahlung der (oft großen) Restschuld verzichtet wird.
In den ersten Jahren war der Privatkonkurs noch ein sehr gering beanspruchtes Mittel zur Schuldenregulierung - mittlerweile nehmen jährlich ca. 10.000 Schuldner das Schuldenregulierungsverfahren in Anspruch. Tendenz stark steigend - mit dem "Privatkonkurs Neu" ab 11.2017 werden es wohl noch mehr verschuldete Menschen wagen, sich mittelfristig zu entschulden.
Da die Voraussetzungen für einen Privatkonkurs bisweilen recht hart waren, wurden diese mit 1.11.2017 neu geregelt. Nunmehr ist es ob der Abschaffung der 10-Prozent-Quote auch für Menschen mit sehr geringen Einkommen möglich, in Privatkonkurs zu gehen, darüber hinausgehend wurde auch die Dauer des Abschöpfungsverfahrens (auf 5 Jahre) verkürzt - zur Freude der Schuldner, zum Ärger der Gläubiger.
Zuerst gilt es einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Damit werden allen Exekutionen und auch der Zinsenlauf gestoppt.
Eventuell bestehendes Vermögen des Schuldners wird verwertet und ein Zahlungsplan wird ausverhandelt: Hier müssen die Schuldner den Gläubigern eine monatliche Rückzahlung anbieten, die dem pfändbaren Einkommen der Gläubiger entspricht. Die Mehrheit der Gläubiger muss dann dem Zahlungsplan zustimmen.
Kommt es zu keiner Zustimmung/Einigung auf einen Zahlungsplan, kommt das Abschöpfungsverfahren zur Anwendung: 5 Jahre lang wird alles über dem Existenzminimum abgeschöpft, Mindestquote (früher 10%) gibt es keine mehr.
Haben die Schuldner kein pfändbares Einkommen, ist eine Verhandlung (Zahlungsplan) gar nicht notwendig - und es geht gleich in die 5-jährige Abschöpfungsphase. Solche Schuldner müssen 1x jährlich dem Gericht Auskunft über das Bemühen geben, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen.
Auch verschuldete Menschen, die seinerzeit die Mindestquote nicht geschafft haben, können wieder ein Insolvenzverfahren beantragen.
Bevor man einen Privatkonkurs beantragt, sollte man unbedingt die Möglichkeiten bzw. die persönliche Situation im Rahmen eines (kostenlosen) Gespräches bei einer offiziell anerkannten Schuldnerberatungsstelle (siehe Linktipps) abklären!
Geldmarie-Linktipps: