Das lateinische Wort "edicere" deutet primär auf ein amtliche "Verordnung" oder "Bekanntmachung" des Magistrats hin. Dieser Tage erlässt das Bundesministerium für Justiz laufend Edikte: Gerichtliche Versteigerungen, Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren, Konkurse, Pfändungen etc. resultieren oft in eine amtliche Versteigerung von Hab und Gut der Schuldner.
Zu finden sind solche Versteigerungen in der Ediktsdatei des Bundesministeriums. Dort kann man sich über vielerlei Edikte aller Art informieren, findet (oft interessante) Details und Namen sowie auch Termine, Zahlen, Daten und Fakten rund bevorstehende (bzw. auch schon gelaufene) Versteigerungen.
Die Suche auf der Homepage (siehe Link unten) ist relativ einfach - man wird erstaunt sein, wieviele Versteigerungen da gegenwärtig im Laufen sind. Jedenfalls gibt es in Summe wohl deutlich weniger Bieter als Schuldner (Fälle für die Ediktsdatei) - zu unbekannt ist den meisten die Materie der gerichtlichen Versteigerung.
Während die Schuldner (bzw. deren Gläubiger) bei solchen Versteigerungen natürlich auf hohe Erlöse hoffen, erwarten sich die Teilnehmer an solchen Zwangsversteigerungen klarerweise das eine oder andere Schnäppchen.
Das eine oder andere sollte man über solche Versteigerungen schon wissen. Auch die Geldmarie kennt solche Versteigerungen nur aus dem TV bzw. vom "Hörensagen" - und hat sich in die Materie nur etwas eingelesen.
Tatsächlich dürfte es aber in vielen Bereichen die Möglichkeit von tollen Schnäppchen geben - insbesondere bei eher kleineren Gegenständen bzw. bei marktengen Sachen (z.B. Maschinen für das Gewerbe) ist das Interesse oft sehr eingeschränkt und es gibt nur wenige Bieter.
Während man bei kleineren Auktionen einfach mitmachen kann, so ist z.B. bei Immobilien & Co. sehr wohl ein Ausweis und auch ein sogenanntes Vadium vonnöten. Ein Vadium ist eine finanzielle Sicherstellung, dass der erfolgreiche Bieter für die Behörde auch zahlungswillig ist - bei Auktionen bzgl. Immobilien ist das Erlegen von legitimierten Sparbüchern mit 1/10 des Schätzwertes des begehrten Objektes im Normalfall Voraussetzung, an der Auktion auch teilnehmen zu können.
Auch oft gefragt: Was ist ein "Zuschlag mit Überbot"? Hier liegt der Kaufpreis (Zuschlag) der Versteigerung zwischen 50 und 75 Prozent des Schätzwertes - und kann dann auch nach der Auktion noch bis zu 2 Wochen lang überboten werden. Damit möchte man wohl zu geringe Erlöse (bzw. auch Absprachen unter den Bietenden) vermeiden.
Gibt es einen "Zuschlag ohne Überbot", liegt das Resultat der Versteigerung bei über 75% vom Schätzwert und der Ersteigerer gilt als fix. Bei kleinen Werten muss sofort gezahlt werden, bei größeren Auktionen haben die erfolgreichen Bieter bis zu 2 Monate Zahlungfrist.
Edikte werden übrigens nicht nur bei Gericht versteigert - oft erfolgt eine Versteigerung (insbesondere bei kleineren Wertsachen) vor Ort.
Bevor man sich bei Edikten "reinsteigert", sollte man sich in der Szenerie vielleicht einmal genauer umsehen und die Usancen bei Versteigerungen beobachten und kennenlernen. Dies gilt insbesondere für wertvollere Gegenstände bzw. Objekte - auch ein Rechtsanwalt oder Notar kann hier oft Unklarheiten im Vorfeld abklären.
Es ist auch nicht gesagt, dass man bei scheinbar günstigen Auktionen auch zum Zug kommt - oft treiben sich die anwesenden Bieter gewaltig in die Höhe und der Schätzpreis wird um ein mehrfaches überboten.
Geduld und Wissen sind bei Zwangsversteigerungen wohl notwendig - die vielen professionellen Bieter (z.B. Immobilienmakler & Co.) wissen oft schon ganz genau, wieweit sie gehen wollen...
Von Gegenständen bis hin zu Rechten - ersteigern kann man fast alles. Hier ein kleiner Überblick:
Gerade um Immobilien und Grundstücke ist vor Gericht oft ein besonderes "Griss" - und davon gibt es auch viele Varianten zu ersteigern:
Wie schon erwähnt: Unbedingt (besonders bei höheren Beträgen) vorher gut informieren und die Usancen der Versteigerungen vorab kennenlernen. Die Profis bei Versteigerungen sind hier leider ziemlich verschwiegen - man hat ja kein Interesse an neuer Konkurrenz;-)
So Sie es doch wagen: Viel Spaß und Erfolg bei den Versteigerungen!
Geldmarie-Linktipps: