Wer Dienste von Handwerkern, Technikern etc. schon häufiger in Anspruch genommen hat, und sich deren Kosten schon im Vorfeld mittels Kostenvoranschlag ("KV") hat ausrechnen lassen, sollte eigentlich keine negativen Überraschungen erleben: Ein Kostenvoranschlag für Private ist nämlich verbindlich und hat in der Regel auch kostenlos zu sein.
Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Überschreitungen von Kostenvoranschlägen, vielfach wird für deren Erstellung sogar Geld verlangt. In den meisten Fällen völlig zu Unrecht!
In einem Kostenvoranschlag hat der Anbieter einer Dienstleistung/Arbeit die zur Ausführung des Auftrages relevanten Tätigkeiten und voraussichtlichen Kosten anzuführen: Material, Arbeitszeit, Wegzeit und etwaige weitere Kosten.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages hat im privaten Bereich grundsätzlich verbindlich zu erfolgen - damit ist das Unternehmen auch daran gebunden und muss falsch kalkulierte Kostenüberschreitungen selber schlucken...
Sehr wohl kann ein Unternehmer aber auch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag abgeben (z.B. wird dieser das tun, wenn er die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort noch nicht einsehen konnte) - dann muss dieser aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um einen unverbindlichen KV handelt!
Resultieren bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag vom Auftraggeber verursachte Zusatzkosten (z.B. entscheidet sich dieser während der Arbeiten dann doch für teureres Material oder andere, kompliziertere Ausführungsvarianten), so ist der Auftraggeber darüber (idealerweise schriftlich - das gibt dem Unternehmer dann Rechtssicherheit) zu informieren.
Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich gegenüber Privaten nicht nur verbindlich, sondern hat auch kostenlos zu sein.
Nachträglich Kosten für die Erstellung eines KV zu verrechnen ist nicht nur unseriös sondern wird rechtlich auch nicht halten. Sehr wohl gibt es aber natürlich auch Fälle, in denen die Erstellung eines KV derart zeit- bzw. arbeitsintensiv sein kann, dass Unternehmer dafür auch Geld verlangen: In solchen Fällen hat der Ersteller des KV vor dessen Erstellung auf die Tatsache des kostenpflichtigen Kostenvoranschlages ausdrücklich hinzuweisen.
Fazit: Gegenüber Privaten hat ein Kostenvoranschlag verbindlich und kostenlos zu sein - auf Ausnahmen davon ist ausdrücklich hinzuweisen!
Noch ein Tipp zu Kostenvoranschlägen aus der Versicherungspraxis: Versicherungen urgieren im Schadensfall vom Versicherungsnehmer oft einen Kostenvoranschlag für zu erledigende Reperaturarbeiten. Bevor Sie die Arbeiten beauftragen, übermitteln Sie diesen KV zuerst dem Schadensbearbeiter und lassen Sie sich den KV seitens Versicherung auch bestätigen! Versicherungen kennen natürlich die üblichen Arbeits- bzw. Materialpreise - unverschämt hohe Kostenvoranschläge dürfen natürlich abgelehnt werden!
Kostenvoranschläge dürfen natürlich vom ausführenden Unternehmen auch unterschritten werden - das kommt in der Praxis allerdings nur sehr selten vor;-)
Geldmarie-Linktipp: