Wohnen wird immer mehr zum reinen Luxus: Insbesondere in den städtischen Ballungsräumen explodieren die Mieter immer mehr und fressen einen wesentlichen Teil des Einkommens auf. Tendenz leider nach wie vor steigend...
Gerade in Altbauten kommt es sehr häufig vor, dass die jeweiligen "Hausherren" das System des gesetzlichen Richtwertes schlichtweg irgnorieren. Speziell in Wien gibt es noch viele Altbauten, rund 200.000 Mieter sollten also unbedingt prüfen, wieweit ihre Miete korrekt ist. Laut Arbeiterkammer werden rund 20 Mio. Euro von Wiener Mietern zu viel bezahlt.
Wer im Altbau wohnt, sollte demnach unbedingt einmal prüfen, wieweit die aktuelle Miete überhaupt dem gesetzlichen Richtwert entspricht - da gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entweder man wendet sich an eine lokale Mietervereinigungsstelle und lässt die Miete prüfen - hier ist es üblich, dass dies dann via Mitgliedschaft bei der jeweiligen Mietervereinigung abgegolten wird.
Aber auch via Mieteretour (siehe Link unten) kann man sich die zu viel bezahlte Miete zurückholen: Ein einfacher Check auf www.mieteretour.at schafft Orientierung, ob die vier Wände zu teuer sind. Voraussetzung dabei: Der Bau wurde vor 1953 errichtet und die Wohnung ist kleiner als 130 Quadratmeter.
Überzahlungen von 200 bis 300 Euro im Monat und Rückforderungen von 10.000 Euro und mehr sind lt. Mieteretour keine Seltenheit. Der Richtwert ist je Bundesland unterschiedlich.
In Wien beträgt er seit 1.4.2023 6,67 Euro pro Quadratmeter und Monat (Stand 2023, 2024, Inflationsanpassung alle 2 Jahre zum 1.4.), exklusive Betriebskosten, sowie eventuellen Zu- und Abschläge und MwSt. Weitere Richtwertmieten in den Bundesländern finden Sie unten bei den Linktipps.
Mieteretour setzt sich für die Mieter ein, bezahlt den Rechtsanwalt, den Sachverständigen sowie die Gerichtskosten und holt zu viel bezahlte Miete zurück, bzw. reduziert Ihre aktuelle Miete. Die Beratung ist völlig kostenlos. Mieteretour finanziert und organisiert das Verfahren, ohne Risiko für den Mieter. Nur im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Provision welche sich nach dem zurückbezahlten Betrag richtet.
Eine Mietzinsrückforderung ist bei unbefristeten Mietverträgen innerhalb von 3 Jahren ab Mietvertragsbeginn und bei befristeten Verträgen für die letzten 10 Jahre, auch bis zu 6 Monaten nach Mietvertragsende möglich. Der Mietenretour-Schnellcheck ist kostenlos - siehe Linktipp gleich weiter unten.
Geldmarie-Linktipps: