Anlässlich der Finanzkrise wurden die Rufe nach einer Bankensteuer lauter und lauter. Das Image der Banken war ohnehin schon länger ramponiert - und da sich die meisten Banken nun auch noch Geld vom Staat ausborgten (Partizipationskaptial, für welches die meisten Institute hohe Zinsen zahlen mussten, was sie aber teilweise dann nicht taten), war der politische Ruf nach einer Bankensteuer bzw. Bankenabgabe nicht mehr zu überhören.
So wurde -nach langem Hin und Her- Ende 2010 seitens Regierung (SPÖ/ÖVP) die Bankenabgabe beschlossen und ab 2011 auch eingeführt.
Zuerst mit ziemlich heftigen Sätzen, die die Banken ziemlich unter Druck brachten, ab 2017 mit deutlich moderateren Beträgen.
Nachdem es seit 2015 auch auf EU-Ebene einen Pleitefonds für Banken zu dotieren gilt (im Rahmen der Bankenunion, Aufwand ca. 400 Mio. Euro pro Jahr) und die heimischen Banken somit unter der (im internationalen Vergleich) besonders hohen Bankenabgabe deutlich litten, wurde die Bankenabgabe 2017 deutlich reduziert:
Nach zuvor ca. 640 Mio. Euro pro Jahr sind nach einer einmaligen Abschlagzahlung von ca. 1 Mrd. Euro (2016 einmalig oder auf 4 Jahre verteilt) nur noch ca. 100 Mio. Euro p.a. (für alle Banken aus Österreich) aus dem Titel der Bankenabgabe fällig.
Die neue Bankenabgabe betrifft nunmehr auch Banken mit einer Bilanzsumme von über 300 Mio. Euro (vorher noch 1 Mrd. Euro), für ertragsschwache Jahre ist eine Deckelung eingezogen.
Die Bankenabgabe für Banken mit einer Bilanzsumme von 300 Mio. bis 20 Mrd. Euro: 0,024 Prozent
Banken mit einer Bilanzsumme von über 20 Mrd. Euro: 0,029 Prozent
Erst ab einer Bilanzsumme über 1 Mrd. Euro war bis 2016 die Bankenabgabe zu entrichten. Sie betrug ursprünglich (bei Einführung) 0,04 Prozent der Bilanzsumme, wurde aber zwischenzeitlich (u.a. 2012, als auch die ÖVAG teilweise verstaatlicht wurde und der Geldbedarf ob der Hypo-Alpe-Adria-Pleite immer weiter anstieg) mehrfach angehoben und betrug dann zuletzt 2016:
Für Banken mit einer Bilanzsumme von 1 bis 20 Mrd. Euro 0,09 Prozent der Bilanzsumme.
Bei Bilanzsummen von über 20 Mrd. Euro waren es dann 0,11 Prozent.
Vor der Berechnung wurden allerdings noch einige Komponenten von der Bilanzsumme abgezogen: Das Eigenkapital, die Spareinlagen sowie Verbindlichkeiten innerhalb einer Bankengruppe (soweit Doppelbesteuerung) wirken mindernd.
Auch wenn eine EU-weite Bankenabgabe zur Sicherung der Finanzplätze durchaus Sinn ergibt (Bankenunion) - die heimische Bankenabgabe wird wohl weiterhin nicht gänzlich wegfallen: Lange Zeit hing der österreichische Finanzminister von diesen Zusatzeinnahmen ab...auch wenn es nach der Reform 2016/2017 vergleichsweise nur noch "Peanuts" sind...
In Österreich wurden die Einnahmen auch nicht etwa in einen (sinnvollen - siehe Hypo Alpe Adria Group) Bankenrettungsfonds eingezahlt - sondern verschwanden einigermaßen spurlos im Nirvana des Budgetdefizits.
Während sich der Finanzminister seinerzeit über die Erfindung einer neuen Abgabe/Steuer freute, mussten letztendlich doch wieder die Bankkunden für diese Steuer aufkommen - denn mehr Steuern führen über kurz oder lang auch zu höheren Spesen und zu vielen Filialschließungen...
Auch wenn man den Banken hier wohl kaum etwas nachweisen kann - ein um 0,1 Prozent teurer Kredit oder keine Weitergabe der deutlich geringeren Refinanzierungskosten bzw. deutliche geringere Zinsen für Spareinlagen bzw. deutlich höhere Kontoführungsgebühren waren nach Einführung der Bankenabgabe aber natürlich durchaus gelebte (und beobachtete) Praxis...
Viele Proponenten der Bankenabgabe (ob aus der Bevölkerung am Wirtshaustisch oder der Linkspolitik) haben sich damit wieder einmal ein ziemliches Eigentor geschossen...